Hallo!
In meinem Angestellten-Dienstvertrag steht, dass beide Vertragsteile berechtigt sind unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist mit 15. des Monats oder am Letzten zu kündigen.
Wie lange ist die Kündigungsfrist? 1 oder 2 Monate? Und kann es überhaupt sein, dass man mit 15. kündigen kann?
Bitte um Antwort, Danke Daniie
Selbstkündigung
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- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Selbstkündigung
Ja, wenn dies vereinbart ist, kann auch zum 15. gekuendigt werden. Die Kuendigungsfrist ist abhaengig von der Dauer des Beschaeftigungsverhaeltnisses (unter 2 Jahren: 6 Wochen bei Dienstgeberkuendigung, bei Dienstnehmerkuendigung grundsaetzlich 1 Monat, wenn nichts anderes vereinbart - darf aber nicht laengere Kuendigungsfrist haben als der Dienstgeber).
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