Annahme des Vertragsangebots per E-Mail

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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JUSLINE
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Annahme des Vertragsangebots per E-Mail

Beitrag von JUSLINE » 11.06.2005, 12:16

Hallo zusammen,



Ich habe folgende Situation. Ich bin Hochschulabsolvent und befinde mich in der Bewerbungsphase. Nun habe ich einige Vorstellungsgespräche bereits hinter mir und andere stehen noch bevor. Von einem Unternehmen habe ich bereits Zusage bekommen. Den Entwurf des Arbeitsvertrages habe ich per E-Mail erhalten. Bis Sonntagabend muss ich diesem Unternehmen per E-Mail meine Entscheidung mitteilen. Das ist für mich allerdings äußerst ungünstig, da ich am kommenden Montag und Dienstag bei anderen zwei Unternehmen Vorstellungsgespräche habe. Da ich nicht weiß, was mir diese zwei anderen Unternehmen anbieten werden möchte dem ersten Unternehmen noch nicht zusagen. Deshalb bat ich, um die Bedenkzeit bis Dienstag was leider abgelehnt wurde.

Nun hier ist meine Frage. Nehmen wir an, ich sage dem ersten Unternehmen am Sonntagabend per E-Mail an, dann werde ich Zeit bis Dienstag haben. Sie müssen mir dann den Vertrag zur Unterschrift sowieso per Post schicken. Während dessen kann ich zu den Vorstellungsgesprächen bei anderen Unternehmen gehen. Was ich mich frage, wenn ich per Email zusage kann ich dann in zwei Tagen denen wieder absagen oder bin ich dann rechtlich verpflichtet dort anzufangen? Wie steht es hierbei mit dem Recht? Ich werde noch keinen Vertrag unterschreiben, sondern nur per E-Mail meine Zusage erteilen.



Vielen Dank für eure Ratschläge im Voraus!



Viele Grüße



Thomas




DorisMihokovic
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RE: Annahme des Vertragsangebots per E-Mail

Beitrag von DorisMihokovic » 27.06.2005, 19:53

Vermutlich sieht Ihr Vertrag ein Probemonat vor. Innerhalb dieses Probemonats koennen BEIDE Vertragsteile das Dienstverhaeltnis ohne Angabe von Gruenden taeglich kuendigen. Sie muessten also nur am 1. Tag hingehen und nach kurzer Zeit sagen, dass Sie kuendigen. Macht zwar keinen besonders guten Eindruck und Sie muessen diese Firma dann fuer die Zukunft "vergessen", ist aber legal. Gar nicht erst hingehen, wuerde ich allerdings nicht machen.

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