Hallo,
ich habe einen neuen Job gefunden und müsste dort so schnell wie möglich beginnen. Nun ist heute aber der 1. März und ich habe einen Monat Kündigungsfrist. Meine Frage ist, kann ich auch zur Monatsmitte kündigen, d.h. mit 15. März? Ich habe keinen Arbeitsvertrag. Ich bin in einem Verlag beschäftigt.
Wer kann mir sagen, was laut Kollektivvertrag gültig ist?
danke!
lg,
bettyna
Kündigung Monatsmitte?
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- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Kündigung Monatsmitte?
Welchem KV unterliegt Ihr Dienstverhaeltnis?
Am besten/schnellsten bekommen Sie Auskunft, wenn Sie bei der AK anrufen.
Am besten/schnellsten bekommen Sie Auskunft, wenn Sie bei der AK anrufen.
RE: Kündigung Monatsmitte?
Sind Sie Angestellte oder Arbeiterin - wenn Sie Arbeiterin sind kommt es auf den Kollektivvertrag an.
Wenn Sie aber Angestellte sind, können Sie im Normalfall nur am Monatsende, wenn Sie einen Arbeitsvertrag haben der nur eine Kündigung zum Quartalsende vorsieht, nur dann kündigen.
Sie können aber in jedem Fall versuchen mit Ihrem Arbeitgeber zu einer "EINVERNEHMLICHEN LÖSUNG" zu kommen.
Wenn Sie in Ihrem Job immer ein guten Arbeitsverhältnis hatten wird ihr Arbeitgeber vielleicht auf diese Lösung einsteigen.
Wenn Sie aber Angestellte sind, können Sie im Normalfall nur am Monatsende, wenn Sie einen Arbeitsvertrag haben der nur eine Kündigung zum Quartalsende vorsieht, nur dann kündigen.
Sie können aber in jedem Fall versuchen mit Ihrem Arbeitgeber zu einer "EINVERNEHMLICHEN LÖSUNG" zu kommen.
Wenn Sie in Ihrem Job immer ein guten Arbeitsverhältnis hatten wird ihr Arbeitgeber vielleicht auf diese Lösung einsteigen.
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