Frage zum Arbeitsrecht: ist das rechtskonform?

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
Antworten
Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

Frage zum Arbeitsrecht: ist das rechtskonform?

Beitrag von JUSLINE » 22.02.2005, 22:10

ist es mit österreichischem recht für freie dienstnehmer vereinbar, daß der arbeitgeber folgendes beschließt?:



Liebe Mitarbeiter!

Um euch euren Arbeitsplatz zu sichern und für unsere

Projekte eine optimale Auslastung zu gewährleisten,

sind die Dienstzeitenformulare für die Folgewoche bis

spätestens Donnerstag ausgefüllt abzugeben!

Ihr müsst also nur eine Woche im vorhinein planen.

Diese Dienstzeiten sind ausnahmslos einzuhalten.

Bei nicht Einhalten der abgegebenen bzw.

eingetragenen Dienstzeiten werden 20% vom

Bruttomonatslohn abgezogen.

Falls ein Krankheitsfall vorliegt ist das Vorweisen

einer ärztlichen Bestätigung unerlässlich.






Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Frage zum Arbeitsrecht: ist das rechtskonform?

Beitrag von JUSLINE » 28.02.2005, 16:53

ich bräuchte darauf so dringend eine antwiort und weiß nicht, wohin ich mich mit dieser frage sonst wenden soll. daher möchte ich nochmal um eine antwort bitten. wmir wäre damit wirklich sehr geholfen!


Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Frage zum Arbeitsrecht: ist das rechtskonform?

Beitrag von JUSLINE » 03.03.2005, 17:49

vielleicht nimmt meine Fragen ja niemand ernst? ich würde es ja auch kaum glauben, wenn mir jemand sagt, daß sein chef solch einen zettel an die klotür gepinnt hat....

sie ist aber ernst gemeint, und ich bräuchte immer noch dringend eine antwort. vielleicht kann mir ja jemand diesbezüglich auskunft geben?


DorisMihokovic
Beiträge: 716
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Frage zum Arbeitsrecht: ist das rechtskonform?

Beitrag von DorisMihokovic » 03.03.2005, 18:59

Dies ist ein Forum von Freiwilligen und nicht zu jedem Thema gibt es Experten. Besser keine Antwort als eine falsche. Sie sollten sich an die Arbeiterkammer wenden.

Vielleicht finden Sie auch unter http://www.arbeiterkammer.at/pictures/d ... trag04.pdf die Antwort auf Ihre Frage.


Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 11 Gäste