Vertragsauflösung

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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JUSLINE
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Vertragsauflösung

Beitrag von JUSLINE » 10.12.2004, 10:25

Guten Tag!



Ich wurde von einer Schweizer Firma zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen. Gespräch lief erfolgreich. In weiterer Folge war ich noch einmal in der Schweiz um einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben. Das war im Oktober 2004. Durch unglückliche Umstände mußte ich einige Wochen später diesen Vertrag von meiner Seite auflösen. Das Unternehmen war damit einverstanden, jedoch forderten sie vom mir 1/3 der entstandenen Kosten. Consulting, Reisespesen, Persönlichkeitstest usw.. Die Summe die sie von mir verlangen sind 6.000 Euro. Ist diese Forderung gerechtfertigt? Kann mir jemand helfen?




DorisMihokovic
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RE: Vertragsauflösung

Beitrag von DorisMihokovic » 10.12.2004, 17:21

Auf Ihren Vertrag ist schweizer Recht anwendbar. Dieses Forum befasst sich mit oesterreichischen Rechtsfragen. Unabhaengig davon wird es wohl auch in der Schweiz darauf ankommen, was diesbzgl. im Vertrag geregelt ist bzw. ob Sie vor Vertragsabschluss auf derartige Forderungen hingewiesen wurden.

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JUSLINE
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RE: Vertragsauflösung

Beitrag von JUSLINE » 13.12.2004, 16:53

Ich wurde darauf nicht hingewiesen. Jedoch steht im Schweizer Arbeitsrecht.



Aus wichtigen Gründen kann der Arbeitgeber wie der Arbeitnehmer jederzeit das Arbeitsverhältnis fristlos auflösen; er muss die fristlose Vertragsauflösung schriftlich begründen, wenn die andere Partei dies verlangt.



Ich hoffe eine Trennung von meiner Frau welche den Entzug meines Sohnes(3J) zufolge hat ist einer dieser Gründe!






DorisMihokovic
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RE: Vertragsauflösung

Beitrag von DorisMihokovic » 13.12.2004, 18:52

Ich meinte eigentlich, was im Vertrag bzgl. Rueckzahlung von div. Kosten bei Ausloesung des Dienstverhaeltnisses (durch den Arbeitnehmer) steht.

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JUSLINE
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RE: Vertragsauflösung

Beitrag von JUSLINE » 14.12.2004, 08:08

Lt. Vertrag beruft er sich auf das schweizer Obligationenrecht OR. Im Vertrag selbst steht nichts von Rückzahlungen.






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