Fristlose Kündigung

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Fristlose Kündigung

Beitrag von JUSLINE » 20.10.2004, 01:21

Ich arbeite seit Februar 2004 bei der Firma ...... in Salzburg als Fahrverkäufer.



Ich habe nun ein sehr gutes Angebot der Firma ......bekommen und könnte dort sofort anfangen zu arbeiten.



Welche Möglichkeit habe ich nun mich so schnell wie möglich von meiner jetzigen Firma zu trennen.



Da ich nicht weiß welche Kündigungsfrist ich habe( bis jetzt noch keinen Dienstvertrag erhalten) möchte ich fragen ob ich auch fristlos kündigen kann bzw. mit welchen Konsequenzen ich rechnen muss.






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RE: Fristlose Kündigung

Beitrag von JUSLINE » 20.10.2004, 08:46

Ich tippe mal auf die normale Kündigungsfrist von 6 Wochen.

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RE: Fristlose Kündigung

Beitrag von JUSLINE » 21.10.2004, 09:36

Hallo!

Da anders lautende vertragliche Abmachungen offensichtlich nicht bestehen, gelten die gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Kündigungsfristen.

Vorerst kommt es daher darauf an, ob Sie als Fahrverkäufer im Angestellten- oder Arbeiterverhältnis sind. Beide Varianten sind bei dieser Tätigkeit denkbar. Eine genaue Qualifikation kann erst nach Kenntnis und Gewichtung der einzelnen, von Ihnen ausgeübten Tätigkeiten erfolgen.

Sind Sie im Angestelltenverhältnis, können Sie unter Einhaltung einer einmonatigen Frist zum Monatsletzten kündigen: also im Oktober kündigen sie zum Ende November.

Ich Arbeiterstand hängt es vom jeweiligen Kollektivvertrag ab, welche Kündigungsfristen und Termine Sie einzuhalten haben.

Eine "fristlose Kündigung", die Sie anstreben wäre ein Vertragsbruch (unbegründeter vorzeitiger Austritt) mit theoretischen Schadenersatzansprüchen Ihres Arbeitgebers. In der Regel wird aber ein derartiger Anspruch mangels Schadenseintritt oder schwieriger Nachweisbarkeit nicht geltend gemacht.

Lösungsvorschlag: Bemühen Sie sich um eine einvernehmliche Lösung oder um eine Zustimmung Ihres Arbeitgebers zu einer Verkürzung der Kündigungsfrist.


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RE: Fristlose Kündigung

Beitrag von JUSLINE » 30.10.2004, 22:02

Kündigungsfristen hängen vom KV, also von der Branche ab. Der KV müßte in jedem Betrieb aufliegen.



Sei arbeiten seit Februar. Also haben Sie schon anspruch auf den gesamten Jahresurlaub. Vielelicht geht es sich aus, dass Sie während der gesamten Kündigungszeit diesen Urlaub aufbrauchen und gleichzeitig schon in der neuen Firma arbeiten.



Bei fristloser Kündigung verzichten Sie auf jeden Fall auf das restliche Urlaubs- und Weihnachtsgeld.



lg jeannie


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RE: Fristlose Kündigung

Beitrag von DorisMihokovic » 31.10.2004, 08:03

M. E. besteht noch kein Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Bis vor einigen Jahren hatte man nach Vollendung des 6. Beschaeftigungsmonats in einem Unternehmen den vollen Urlaubsanspruch erworben. Nach einer Gesetzesaenderung baut sich - wenn ich richtig informiert bin - der Anspruch nunmehr ueber 12 Monate aliquot auf.

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RE: Fristlose Kündigung

Beitrag von JUSLINE » 31.10.2004, 09:54

Eine solche Gesetzesänderung hätte mich nicht gewundert, ich bin auch die letzten Jahren nicht wirklich in allen Punkten auf dem Laufenden. Aber es hat sich doch nichts geändert. Ich zitiere von http://www.help.gv.at/Content.Node/42/Seite.420600.html , Stand vom 21. Juli 2004:



"Der Urlaubsanspruch entsteht im ersten Halbjahr des Arbeitsverhältnisses anteilsmäßig, entsprechend der Dauer der zurückgelegten Dienstzeit (aliquoter Urlaubsanspruch)."



"Der/Die ArbeitnehmerIn erwirbt in jedem Fall nach Ablauf von sechs Monaten des ersten Arbeitsjahres den vollen Urlaubsanspruch."



Mir war in diesem Fall wichtig, in erster Linie die Information zu transportieren, dass sich die zwei DV durchaus legal überschneiden dürfen. Man muß nicht die Kündigungszeit abwarten, sondern könnte in Absprache mit dem Chef den Resturlaub antreten (was vielen DG Recht ist, weil der DN sowieso nicht mehr bei der Sache ist).



lg jeannie








DorisMihokovic
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RE: Fristlose Kündigung

Beitrag von DorisMihokovic » 31.10.2004, 10:03

Auszug aus http://www.arbeiterkammer.at/pictures/i ... rechte.pdf



Urlaubsersatzleistung

Der Arbeitnehmer erhält für den nicht verbrauchten Urlaub des laufenden Urlaubsjahres eine Ersatzleistung, die dem aliquoten Ausmaß der im Urlaubsjahr zurückgelegten Dienstzeit entspricht. Das bedeutet, dass der Urlaub für das laufende Urlaubsjahr bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses immer nur anteilsmäßig auszuzahlen ist, obwohl er „in natura“ in voller Höhe entstanden ist.

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RE: Fristlose Kündigung

Beitrag von JUSLINE » 31.10.2004, 10:20

Stimmt, auch das war meiner Erinnerung nach schon vor Jahren so. Ausgezahlt, also "abgelöst", wurde der Resturlaub nicht. Ihr Hinweis bezieht sich auf die Urlaubsersatzleitung, ich spreche vom konsumierten Urlaub.



Klingt zwar nicht fair. Aber betrachten wir einmal ein fristgerecht gekündigtes DV aus der Sicht des DG: Er bezahlt entweder für die (nur noch widerwillig geleisteten) Arbeitsstunden oder er bezahlt die meist etwas billigeren (Urlaubstage) und es ist eine Trennung in Frieden.



lg jeannie










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