Guten Tag!
Mein Sohn hat im September einen Ferialjob als Schichtarbeiter angenommen.
Die Buchhaltung erklärte ihm auf seine Frage nach aliquoter Anrechnung des Urlaubs.-u. Weihnachtsgeldes sowie Konsumation der aliqu. Urlaubstage, sein Vertrag sei vom 1. bis 28 september abgeschlossen und da unter 1 Monat, würden keinerlei aliquoten Ansprüche bestehen.
Kann es denn sein dass sich diese Firma wegen 2 Tagen verminderter Vertragsdauer dieser Verpflichtung entziehen kann?
Herzlichen Dank für Ihre Stellungnahme.
Walter
Urlaubsanspruch Ferialjob
-
- Beiträge: 716
- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Urlaubsanspruch Ferialjob
M.E. hat Ihr Sohn Anspruch auf Urlaubsabloese/-abfindung. Er sollte sich am besten an die Arbeiterkammer wenden. Dort kuemmert man sich auch um die Probleme von Ferialpraktikanten.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 40 Gäste