Hallo an alle,
ich habe einer Ermahnung erhalten. Es geht darum das ich mich nicht ordnungsgemäß Krank gemeldet hätte. Dieser Vorfall wird genau mit Datum beschrieben.
Weiterhin steht im letzten Satz:: Sollten Sie erneut gegen diese Regeln verstoßen, sehen wir uns leider gezwungen arbeitsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen.
Meine Fragen: Inwiefern darf er auslegen weshalb er mich ermahnen möchte. wo liegt da inhaltlich der unterschied zur Abmahnung
zweite frage: eine Ermahnung ist doch nur rechtens, wenn keine Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen in der Ermahnung steht, oder ist diese Formulierung so in Ordnung.
dritte frage: wenn ich genau beweisen kann, dass diese Ermahnung nicht rechtens ist, gibt es dann eine Möglichkeit dagegen vorzugehen, z.B so zu Beweisen das es Mobbing ist?
herzlichen dank für ihre Antworten,
viele grüße
tina
Ermahnung unter Androhung arbeitsrechtlciher Maßnahmen
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- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Ermahnung unter Androhung arbeitsrechtlciher Maßnahmen
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