Antrag auf Frühpension abgelehnt. Was nun?

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
Antworten
Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

Antrag auf Frühpension abgelehnt. Was nun?

Beitrag von JUSLINE » 20.08.2004, 11:17

Servus miteinanda,



ich bin 61 Jahre alt, seit ca. 3 Jahren arbeitlos und mein Ansuchen auf vorzeitige Pensionierung wegen Arbeitsunfähigkeit wurde vor kurzem abgelehnt.



Bei der Arbeiterkammer hat man mir gesagt, daß eine Klage gegen diesen Bescheid kaum Chancen auf Erfolg haben würde und daß sie mich nicht vertreten würden.



Ich müßte jetzt also wieder zum AMS und die restlichen 4 Jahre weiter als Arbeitsloser (oder Sozialhilfempfänger) verbringen.



Was habe ich noch für Alternativen? Hat es einen Sinn, wenn ich selbst die Klage gegen den Bescheid der PVA einbringe? Einen Rechtsanwalt kann ich mir natürlich nicht leisten.



Da ich relativ wenig an Pension erwarte (ich war lange im Ausland ohne Berechnungszeiten) frage ich mich, ob´s den Aufwand überhaupt wert ist.



Wie ist das eigentlich mit einer "Ausgleichszulage"? Ich habe nur nebenbei irgendwie/wo davon gehört, nehme aber an, daß dies mich bald betreffen wird. Gibts die nur zur Pension, oder auch zur Notstandshilfe?



Danke im voraus



Servus



Hans




Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Antrag auf Frühpension abgelehnt. Was nun?

Beitrag von JUSLINE » 20.08.2004, 15:05

Bist Du arbeitsunfähig, oder nicht?



MarcoVanBasten@gmx.at (Alle Angaben sind ohne Gewähr, da ich kein Jurist bin!)


Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Antrag auf Frühpension abgelehnt. Was nun?

Beitrag von JUSLINE » 20.08.2004, 16:46

Meiner Meinung nach, ja!


Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Antrag auf Frühpension abgelehnt. Was nun?

Beitrag von JUSLINE » 20.08.2004, 17:43

Hast Du ein ärztliches Attest für Arbeitsunfähigkeit?



Betreff AMS: Arbeitslos kannst Du Dich nur melden, wenn Du arbeitsfähig bist (vermittelbar)! Obwohl wie soll man einen "nicht gesunden" 61-jährigen noch vermitteln können (ist nicht böse gemeint, nur Tatsache)?



Kannst Du genauere Angaben machen:

Arbeitunfähig, weil ...

Frühpension abgelehnt, weil....



Du kannst Dich natürlich beim AMS anmelden und dann ewig in Krankenstand gehen, wenn Du (physische und/oder psychische)Schmerzen hast!

















MarcoVanBasten@gmx.at (Alle Angaben sind ohne Gewähr, da ich kein Jurist bin!)


Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Antrag auf Frühpension abgelehnt. Was nun?

Beitrag von JUSLINE » 20.08.2004, 18:38

Ich bin seit ein paar Jahren beim AMS arbeitslos gemeldet, habe dann im Vorjahr um Frühpension angesucht, wegen Depressionen - mein zuletzt ausgeübter Beruf war Vertreter und ein depressiver Vertreter ist eher nicht arbeitsfähig. Ich bekomme derzeit einen "Pensionsvorschuß" vom AMS.



Nachdem mein Ansuchen abgelehnt wurde (zu wenig krank, u.a. Spitzfindigkeiten) muß ich entweder wieder zum AMS wegen Notstandshilfebezug, oder gegen den Bescheid der PVA klagen.



Es ist ja eigentlich ein Schwachsinn, herumzustreiten, ob ich die paar Euro vom AMS, von der PVA oder von sonst einer staatlichen Stelle bekomme und wie das dann heißt.



Natürlich such ich den für mich günstigsten Weg und die Vermittlungsversuche des AMS sind wohl auch eher nicht ernst zu nehmen. Aber es nervt, wenn man mir ein fünfwöchiges Coaching aufzwingen will (wie es im Vorjahr passiert ist).



Schon deswegen wäre mir die Frühpension lieber. Wenn ich mit einer Klage und dem verbundenen Verfahren noch ein Jahr rausschinden kann, - mit 62 habe ich dann, so viel ich weiß, Anspruch auf Überbrückungshilfe (wegen langer Arbeitslosigkeit) oder so was, bis zur regulären Alterspension.






Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Antrag auf Frühpension abgelehnt. Was nun?

Beitrag von JUSLINE » 20.08.2004, 19:10

Wenn Du unter Depressionen leidest kannst UND darfst Du gar nicht arbeiten, darum brauchst Du wahrscheinlich einen psychologischen Befund....



Die Behandlungen dauern meist sehr lange!

Ich weiß zwar nicht, welche Depressionen (Angstzustände, Burn-out Syndrom, ...) Du hast, aber schon alleine die medikamentiöse Behandlung dauert meist nie unter einem Jahr! Mit "echten" Depressionen ist nämlich nicht zu spassen....eine Freundin von mir hatte `mal Panikattacken...









MarcoVanBasten@gmx.at (Alle Angaben sind ohne Gewähr, da ich kein Jurist bin!)


DorisMihokovic
Beiträge: 716
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Antrag auf Frühpension abgelehnt. Was nun?

Beitrag von DorisMihokovic » 20.08.2004, 19:18

Was steht im Bescheid unter Rechtsmittelbelehrung? Ich frage deshalb, ob nicht eine simple Berufung ausreicht (Frist nicht versaeumen!) oder ob wirklich eine Klage notwendig ist. Eine Berufung koennen Sie selbst verfassen, auch wenn es ratsam waere, einen Anwalt oder sonst eine fachkundige Person beizuziehen. Nehmen Sie eine kostenlose Erstauskunft bei einem Anwalt (Rechtsanwaltskammer) in Anspruch.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 12 Gäste