Frage:
Von einer Institution (Landesspital) wird von neu eintretenden KrankenpflegeschüerInnen gefordert, eine Verpflichtungserklärung zu unterschreiben, nach Beendigung der Ausbildung zur Diplomierten Krankenschwester/Pfleger mindestens 3 Jahre im Bundesland tätig zu sein.
Wird diese Verpflichtung nicht unterschrieben, kann man die Berufsausbildung nicht antreten.
Ist diese Verpflichtung einklagbar? Recht der freien Niederlassung und Berufsausübung?
Verpflichtungserklärung
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- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Verpflichtungserklärung
Wenn ich mich recht erinnere, ist diese Problematik bereits vor einiger Zeit an die Volksanwaltschaft herangetragen worden. Ich wuerde deshalb diese Frage an einen Volksanwalt richten. Andererseits gibt es auch in privatwirtschaftlichen Dienstvertraegen die (legale) Moeglichkeit, Ausbildungskosten vom Dienstnehmer (aliquot) fuer die Dauer von 3 Jahren zurueckzufordern, wenn das Dienstverhaeltnis von Seiten des Arbeitnehmers geloest wird.
RE: Verpflichtungserklärung
aus rechtlicher sicht ist das einwandfrei. bedenklich wäre es nur dann, wenn Sie die ausbildung zur gänze oder bei weitem überwiegend selbst bezahlen.
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