Tot oder invalid

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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JUSLINE
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Tot oder invalid

Beitrag von JUSLINE » 14.05.2005, 08:14

Meine Mutter hatte einen schwerden Verkehrsunfall. Sie hatte mit ihrem Golf auf einer Strassenkreuzung Nachrang (Vorrang geben - Schild) und uebersah einen von rechts kommenden Postler am Moped, der ohne Helm auf dem Gehsteig fuhr und vom Gehsteig kommend die Strasse ueberqueren wollte. Dem Postler geht es sehr schlecht, denn er fiel mit dem Kopf auf die Windschutzscheibe.



Meine Mutter haette ihn sehen muessen aber er haette nicht am Gehsteig fahren duerfen und auch nicht ohne Helm - dann waere es vermutlich bei ein paar Knochenbruechen geblieben. Mich wuerde interessieren, wie es hier mit Schmerzensgeld aussieht, wenn er invalid ueberlebt oder (hoffentlich nicht) den Unfall nicht ueberlebt. Natuerlich muss das Gericht die Schuldfrage klaeren aber ich waere ueber eine Einschaetzung sehr dankbar. Danke!




DorisMihokovic
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RE: Tot oder invalid

Beitrag von DorisMihokovic » 14.05.2005, 20:08

Die Schmerzensgeldforderungen sind in diesem Fall m. E. das "kleinere Uebel", da diese i.d.R. von der Haftpflichtversicherung Ihrer Mutter uebernommen werden. Es wird jedoch voraussichtlich zu einem Strafverfahren wegen schwerer Koerperverletzung oder im schlimmsten Fall wegen fahrlaessiger Toetung kommen.


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JUSLINE
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RE: Tot oder invalid

Beitrag von JUSLINE » 18.05.2005, 20:24

Danke. Kling zwar makaber aber wenn der Motorradfahrer seinen Helm aufgehabt haette, dann waere er "nur" leicht bis mittelmaesig verletzt. Also Koerperverletzung ohne "schwer". Fuer mehr kann man doch nicht zur Rechenschaft gewogen werden, oder?



Da bei dem Unfall beide schuld sein duerften, wie sieht es dann mit anderen Forderungen wie z.B. Invaliditaetszahlungen aus - abgesehen von Schmerzensgeld oder Sachschaden?


DorisMihokovic
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RE: Tot oder invalid

Beitrag von DorisMihokovic » 18.05.2005, 20:36

Wie der Richter das Mitverschulden bewertet, kann niemand voraussagen. Aber bzgl. aller finanziellen Forderungen des Unfallgegners gilt das Gleiche: sie sind i. d. R. durch die KFZ-Haftpflichtversicherung gedeckt.



Ein Mitverschulden des Gegners wird mit hoher Wahrscheinlichkeit als mildernder Umstand im Strafverfahren gewertet werden.

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