Gelasert

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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Gelasert

Beitrag von JUSLINE » 18.09.2004, 12:55

Hallo und guten Tag,



ich komme aus einem deutschen vergleichbaren Forum und habe den Tip bekommen doch mal bei euch um Rat zu fragen.



Ich bin mit 3 anderen Motorradfahrern durch euer schönes Land

getourt, bis "ein" Gendarme den Spass unterbrochen hat.



Er hat mich mit 145 km/h auf der Landstraße gelasert. Hat mich angehalten und meine Daten aufgeschrieben.



Nun habe ich Post aus -A- bekommen.



181 € möchten sie von mir haben. Nun meine Frage:



Ich möchte gern Einspruch gegegen den Bescheid einlegen.

Was habt ihr da für Erfahrung.

a) Wenn ich Einspruch einlege und dieser abgelehnt wird. Bleibt die Starfe bis zur Ablehnung noch die Gleiche?

b) was passiert mit dem Einspruch. Geht der an die Staatsanwaltschaft oder beurteilt das die Polizei selbst.

c) aus der Erfahrung heraus. Wie gehen die Gendarme mit berechtigten Begründigungen um?



Es wäre echt toll wenn ihr mir ausagekräftige Hilfe geben könntet.



Vorab schon mal besten Dank aus Deuschtland.

Gruß- Niko



P.S. Wir fuhren zu viert. Der Gendarme war "allein".






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RE: Gelasert

Beitrag von JUSLINE » 18.09.2004, 17:08

Ich bin gegen Raser und kann Dir sagen, dass Du mit der Strafe eh "zufrieden" sein solltest! Ich gehe einmal davon aus, dass 100km/h erlaubt waren....Was heißt das?



Die maximal erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt 100km/h! Du darfst also zwischen 0 und 100km/h fahren, reicht das nicht?



Außerdem: Ich glaube kaum, dass jemand Verständnis für Dich hat, vor allem auch dann, wenn man offensichtlich nicht einsieht, dass man den Straßenverkehr (und somit Menschenleben) bewußt gefährdet hat! Naja, jeder fährt wie Valentino Rossi....die meisten, die das glauben, sind bereits tot!

Du kannst jederzeit am Salzburgring wie ein Verrückter fahren (dort sind Ärzte vor Ort)!



Wie kann man sich über eine solche milde Geldstrafe beschweren?



Und die Bemerkung: "Ihr ward zu viert und der Gendarm alleine" - Na und?



Ich würde an Deiner Stelle den Gendarmen anzeigen, weil er Euch bei der Gaudi gestört hat!



Wenn Du rechnen kannst, dann rechne Dir mal die Kräfte aus, die bei einem Crash auf Deinen ungeschützten Körper und vor allem Unbeteilgten wirken würde!



Kraft = Masse x Beschleunigung!



Beschleunigung = Geschwindigkeit/Zeit



In Deinem Fall wäre es eine Verzögerungszeit von ein paar Zehntelsekunden! Je geringer die Verzögerungszeit und je höher die Geschwindigkeit, desto größer die Kraft....aber das weißt Du genauso, wie alle anderen, die tot sind!



Du legst 40 (!!!) Meter in einer Sekunde zurück!

Die Verzögerung ist fast Null bei einem Frontalcrash!



Die Kräfte, die durch einen Crash entstehen, sind bei einer solchen Größenordnung locker eine Tonne!!!



Wenn Dir ein "Gleichgesinnter" reinfährt, dann gibt`s eine Gegenkraft....



Und wenn, Du einen Passanten niederfährst, dann.....



Also, warum glaubst, enden Motoradunfälle meist tödlich??



Ich bin auch kein Physiker, aber F=m*a!



Ich weiß, dass ich hier im Jus-Forum bin...



Also, Du fährst mit hohem Energiepotential durch die Gegend und willst, dass Dir irgendwer einen Tipp wegen 181 Euro gibt??? Außerdem könntest Du eh nichts erreichen!






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RE: Gelasert

Beitrag von JUSLINE » 18.09.2004, 19:53

Na super da bin ich hier ja richtig gut gelandet!!



Was Du da schrebst ist doch überhaupt nicht relevant!!!



Du scheinst nicht richtig gelesen zu haben Dir hat gereicht:



" M-O-T-O-R-R-A-D " und schon erst mal vom Leder lassen.



Da ist ja klasse das es hier im Forum solche Leute wie Dich gibt.



Aber wahrscheinlich bist Du auch ein Mensch un deshalb will ich Dir antworten.



Ich bin mir sicher das ich nicht der gelaserte war!!!!

Hast Du nicht gelesen das da steht " Einspruch!"



Ja wir waren zu viert und haben es dem Polizisten immer wieder erklärt, dass er den falschen gelasert und angehalten hat!! Deshalb die Anmerkung "allein".



Also Du solltest in Zukunft vorsichtiger sein mit Deinen Behauptungen. Erst überlegen dann schreiben.



Vieleicht gibt es ja doch noch jemanden hier im "Forum " der mir mehr als Belehrungen sagen kann.



Gruß- Niko


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RE: Gelasert

Beitrag von JUSLINE » 19.09.2004, 00:21

Aha!



Du bist also nicht 145km/h gefahren, sondern nur 30km/h!



Sorry....der Polizist hatte anscheinend nicht vier "Laserpistolen" und neun Hände, damit er alles protokollieren kann...er kann eben nur verwenden, was er hat....für einen Menschen, wie ich, ist das natürlich nicht logisch....



Wenn Du das nicht kapierst, dann klage!!! Und klage mich auch gleich.....



Und noch etwas: Ich bin zwar nicht lange in diesem Forum, aber glaube mir, Du wirst keinen Tip bekommen, weil hier keiner einen Wahnsinnigen unterstützt und zweitens, weil Du gefährlich bist!



Wenn es nicht relevant ist, was ich schreibe, dann merkt man, dass Du anscheinend nichts kapierst!



Ein Gendarm kann nur einen Strafen, wenn er es beweisen kann....und wenn vier Verrückte unterwegs sind kann er wahrscheinlich nur fünf lasern, Mr. Indiligenz! Verstehst Du? Wahrscheinlich nicht, aber Du weißt, wie man Gas gibt...toll!!!



Einspruch?

Man kann immer einen Einspruch einlegen, Mr. Rossi (Standard-Formular)! Das ist auch in Deutschland so.....



Er hat den falschen gelasert? Wen? Einen Kumpel von Dir (mit der selben Geschwindigkeit)?



Tut mir leid, dass ich so bin, wie ich bin....aber ich weiß wenigstens, was in der StVO steht!



Aber leg` Dich mit der Behörde an.....die technische Dokumention wird beweisen, dass Du eine Gefährdung für den Straßenverkehr bist!



Ich wäre auch sauer, wenn Ich gerechtfertigt eine milde Strafe zahlen müßte.......



Ihr (Vier Mopedfahrer :-)) seid mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nur 80km/h gefahren!



Du schreibst Müll, aber der Gendarm kann`s bzw. muss es beweisen können!!!



Also ein letzter Tip: Klage, Mr. Dr. Rossi! :-)



Es gibt hier keinen, der Dir helfen wird, obwohl du anscheinend dringende Hilfe benötigen würdest!






















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RE: Gelasert

Beitrag von DorisMihokovic » 19.09.2004, 11:40

Sie sind mit 145km/h gelasert worden. Wie schnell waren Sie denn wirklich?

Ein Einspruch ist selbstverstaendlich moeglich. Wenn diesem nicht stattgegeben wird, wird es um ca. 10 % teurer. Das Wort einer Amtsperson gilt i.d.R. mehr als die von "Zivilpersonen", sodass es m. E. schwierig wird.

Bei einer Geschwindigkeitsueberschreitung im Ortsgebiet von mehr als 40 km/h, bzw. auf Freilandstrassen um 50 km/h wird in Oesterreich der Fuehrerschein entzogen. -> http://www.jusline.at/forumAT/show.php?fid=10&id=223



Interessant vielleich auch http://www.tripple.net/contator/aufzack ... ereichid=7


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RE: Gelasert

Beitrag von JUSLINE » 19.09.2004, 12:43

Hallo Doris,



vielen Dank für deine Antwort. Si hat mir geholfen.

Es scheint ja hier doch auch " normale " Menschen zu geben.



Gruß- Niko



An JL Dingsda oder wie er heißt:



Du scheinst viel Zeit zu haben um so viel zu schreiben...

Nutze die Zeit demnächst um etwas "vernünftiges" zu tun.

Nutze sie nicht um mir noch mal zu antworten. Auf Dich kann ich getrost verzichten.



P.S. Ich gehe davoon aus Du bist weder verheiratet oder hast nen Hund...........





Die Frau wäre schon lange weg und der Hund hätte Dich gebissen!


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RE: Gelasert

Beitrag von JUSLINE » 19.09.2004, 20:48

Naja, ich kann wenigstens rechnen und lesen...

Du bist sicher normal: 145km/h statt 100km/h!!



Ein Tip für nächstes Mal: 10 Fahrer, 170km/h und kein Gendarm, dafür ein paar Tote!



Mein Privatleben geht Dich gar nichts an!



Blödheit müßte man auch bestrafen........



Du wissen, was km/h heißt?



Du kennen runde Tafeln mit Zahl?



Du kennen Grund für Tafeln?



PS: Ich habe keinen Hund, keinen Papagei, ...



Ich habe zwei Kinder und eine Top-Model, als Freundin....



Und ich schreibe so einen Scheiss in ein paar Minuten!



Mit freundlichen Grüßen

Ing. Rxxxxxxxx Marco










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RE: Gelasert

Beitrag von JUSLINE » 19.10.2004, 09:27

> Hallo und guten Tag,

>

> ich komme aus einem deutschen vergleichbaren Forum und habe den Tip bekommen doch mal bei euch um Rat zu fragen.

>

> Ich bin mit 3 anderen Motorradfahrern durch euer schönes Land

> getourt, bis "ein" Gendarme den Spass unterbrochen hat.

>

> Er hat mich mit 145 km/h auf der Landstraße gelasert. Hat mich angehalten und meine Daten aufgeschrieben.

>

> Nun habe ich Post aus -A- bekommen.

>

> 181 € möchten sie von mir haben. Nun meine Frage:

>

> Ich möchte gern Einspruch gegegen den Bescheid einlegen.

> Was habt ihr da für Erfahrung.

> a) Wenn ich Einspruch einlege und dieser abgelehnt wird. Bleibt die Starfe bis zur Ablehnung noch die Gleiche?

> b) was passiert mit dem Einspruch. Geht der an die Staatsanwaltschaft oder beurteilt das die Polizei selbst.

> c) aus der Erfahrung heraus. Wie gehen die Gendarme mit berechtigten Begründigungen um?

>

> Es wäre echt toll wenn ihr mir ausagekräftige Hilfe geben könntet.

>

> Vorab schon mal besten Dank aus Deuschtland.

> Gruß- Niko

>

> P.S. Wir fuhren zu viert. Der Gendarme war "allein".

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>

Nun : Sie können Einspruch erheben in dem sie nicht zahlen. Damit wird das Organmandat automatisch außer Kraft gesetzt und es wird ein Verwaltungsverfahren eingeleitet. Dieses Verfahren wird von der Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat einer Statutarstadt (je nachdem wo sie zu schnell gefahren sind) durchgeführt.

Hierbei handelt es sich um eine Volle Berufung, somit kann das Urteil auch schwerer werden, als im Organmandat.

Meiner Meinung nach würde ich es nicht darauf ankommen lassen. Normalerweise fällt die Strafe, wennie nicht wirklich einen begründeten Einwand haben höher aus. Und außerdem, wenn sie Österreich gewesen wären hätten sie vermutlich den Führerschein abgegeben und weit mehr bezahlt.

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RE: Gelasert

Beitrag von JUSLINE » 20.10.2004, 09:18

Hallo Loki,



vielen Dank für die Antwort.Es mag ja alles stimmen, dass in A der Führerschein weg wäre. Übrigens in D auch. Ich bin aber zu 99% überzeugt, dass ich zu unrecht zahlen soll.



Deshalb habe ich auch Einspruch eingelegt.



Weisst Du denn wie es im Regelfall weiter geht. Wer entscheidet über weiteres Vorgehen?



Gruß- Niko


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RE: Gelasert

Beitrag von JUSLINE » 21.10.2004, 08:59

> Hallo Loki,

>

> vielen Dank für die Antwort.Es mag ja alles stimmen, dass in A der Führerschein weg wäre. Übrigens in D auch. Ich bin aber zu 99% überzeugt, dass ich zu unrecht zahlen soll.

>

> Deshalb habe ich auch Einspruch eingelegt.

>

> Weisst Du denn wie es im Regelfall weiter geht. Wer entscheidet über weiteres Vorgehen?

>

> Gruß- Niko



Entweder schriftlich bei der Behörde die den Bescheid ausgestellt hat oder wenn es ein Organmandat war, passiert das Automatisch bei Nichteinzahlung.

Müsste aber alles bei der Rechtsmittelbelehrung in den Schreibenstehen.



Sollte es ein Strafmandat sein, wird von der Bezirksbehörde (Bezirkshauptmann) ein Verwaltungsverfahren eingeleitet und sie werden den ermittelten Sachverhalt der Behörde zugestellt bekommen und können sich dazu äußern. Danach trifft die Behörde einen Entscheidung mittels Bescheid.



Sollte das was sie bekommen haben bereits ein Bescheid sein oder sie gegen obrig genannten Bescheid Einspruch erheben wollen, so können sie das Schriftlich binnen 14 Tagen bei der Behörde erster Instanz. Diese leitet die Berufung an die Behörde 2 Instanz falls vorhanden weiter. Diese Entscheidet über ihre Berufung.

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