Hallo,
ich trete in ein paar Wochen in einen bestehenden Mietvertrag ein, mit allen Rechten und Pflichten. Die Wohnung ist eine geförderte Wohnung und auf diese Weise bekomme ich einen günstigen Mietzins.
Im Mietvertrag steht drin, dass bei Beendigung des Mietverhältnisses die Oberflächten in ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben sind.
Die Vormieterin hat 8 Jahre in der Wohnung gewohnt. Trifft sie jetzt die Pflicht, die Wohnung auszumalen, oder ist diese auf mich übergegangen?
Kann diese Pflicht überhaupt aus obiger Formulierung abgeleitet werden, bzw. sind Wohnungen nicht generell alle 5-10 Jahre auszumalen, wenn der Vermieter es verlangt, bzw. spätestens bei Auszug?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
LG
Eintritt in Mietverhältnis
RE: Eintritt in Mietverhältnis
Ja, eine gute Frage: Du hast keine Pflicht die Wohnung besser zurück zu geben, als du selbst erhalten hast. Es gibt eine neue Judikatur dafür, obwohl insbesondere de Genossenschaften diese Kuh immer wieder abmolken wollen. Wichtig ist, dass du Photos machst, Zeuge benennen kannst, die den Zustand der Wohnung beschreiben können.
MfG,
MEMIL
MfG,
MEMIL
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 15 Gäste