Guten Tag,
im Grundbuch meines Grundstücks, erworben 1989, ist die Dienstbarkeit des Gehens- und Fahrens eingetragen.
Ebenso auf 2 weiteren anschließenden Grundstücken, die seit 2020 im Eigentum einer Firma sind.
Ein Rad- und Fußweg führt vo NW nach SO über die 3 Grundstücke und wird seit über 30 Jahren täglich von mehreren Personen benutzt.
Nun hat die Firma den Weg, der über das über das 3. Grundstück führt, verlegt. Der Weg ist nun ca 40m länger, was aber kein Problem ist.
Meine Fragen:
kann der Grundeigentümer
1) eine Dienstbarkeit ohne weiteres aufkündigen?
2) den Weg anders führen, sodaß der Zugang von meinem Grundstück ganz wegfällt?
Danke fürs Lesen und Kommentare
Geh- und Fahrtrecht
Re: Geh- und Fahrtrecht
Ein dingliches Recht erlischt nicht einfach durch den Wunsch eines Eigentümers oder durch den Grundstücksverkauf. Auf Grundlage von § 1488 ABGB (Freiheitsersitzung) versuchen sie unter Anwendung diverser eigentlich rechtswidriger Vorrichtungen die Dienstbarkeit verjähren zu lassen. Wenn innherhalb von drei Jahren des Nichtgebrauchs dagegen nicht gerichtlich vorgegangen wird (Servitutsklage), könnte das Grundservitut Geschichte sein.
Der Verpfichteter darf entsprechend § 484 ABGB seinen Weg verlegen, wenn es für die Berechtigten ohne gröbere Einschnitte einhergeht. Die 40 m sollten daher nicht das Problem sein. Wenn der Weg aber um Dein Grundstück verlaufen soll, nur um sich des Servituts entledigen zu können, könnte es als widerrechtlich angesehen werden. Man könnte es aber - wie anfangs geschildert - auf eigene Verantwortung darauf ankommen lassen, den alten Weg zu sperren.
Der Verpfichteter darf entsprechend § 484 ABGB seinen Weg verlegen, wenn es für die Berechtigten ohne gröbere Einschnitte einhergeht. Die 40 m sollten daher nicht das Problem sein. Wenn der Weg aber um Dein Grundstück verlaufen soll, nur um sich des Servituts entledigen zu können, könnte es als widerrechtlich angesehen werden. Man könnte es aber - wie anfangs geschildert - auf eigene Verantwortung darauf ankommen lassen, den alten Weg zu sperren.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Geh- und Fahrtrecht
Danke für die ausführliche Antwort.
Nicht ganz verstanden hab ich
<zitat>
Wenn innherhalb von drei Jahren des Nichtgebrauchs dagegen nicht gerichtlich vorgegangen wird (Servitutsklage), könnte das Grundservitut Geschichte sein
</zitat>
Bezieht sich das eine zukünftige Sperrung des Weges von meinen Grundstüch nach SO, Punkt 2) meiner Frage?
Danke für die Auskunft.
PS
In meiner Fragerstellung hab ich nicht erwähnt, daß seit Bestehen des Weges die Geinde die Schneeräumung etc. übernimmt, auch den Teil der über mein Grundstück führt.
Den wollte ich vor Jahren mit einer Verkehrstafel 'Fahrverbot, asgenommen Anrainer' versehen,
Die Gemeinde hat das jedoch abgelehnt da es sich um eine 'Straße öffentlichen Rechts' handle.
PPS
Ich hab eine Anfrage an meine Gemeindeverwaltung gestellt um in die künftige Planung Einsucht zu nehmen.
Danke fürs Lesen
Nicht ganz verstanden hab ich
<zitat>
Wenn innherhalb von drei Jahren des Nichtgebrauchs dagegen nicht gerichtlich vorgegangen wird (Servitutsklage), könnte das Grundservitut Geschichte sein
</zitat>
Bezieht sich das eine zukünftige Sperrung des Weges von meinen Grundstüch nach SO, Punkt 2) meiner Frage?
Danke für die Auskunft.
PS
In meiner Fragerstellung hab ich nicht erwähnt, daß seit Bestehen des Weges die Geinde die Schneeräumung etc. übernimmt, auch den Teil der über mein Grundstück führt.
Den wollte ich vor Jahren mit einer Verkehrstafel 'Fahrverbot, asgenommen Anrainer' versehen,
Die Gemeinde hat das jedoch abgelehnt da es sich um eine 'Straße öffentlichen Rechts' handle.
PPS
Ich hab eine Anfrage an meine Gemeindeverwaltung gestellt um in die künftige Planung Einsucht zu nehmen.
Danke fürs Lesen
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