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von alles2 » 17.04.2026, 12:55
Ein Anwalt braucht man dafür nicht. Auch schützt ein vorzeitiges Schreiben nicht vor einer Vertragsverlängerung, wenn nur auf das Auslaufen des Mietvertrages hingewiesen werden würde. Denn das kann alles bedeuten und impliziert nicht automatisch, dass der Vermieter den Mieter mit Vertragsende aus der Wohnung haben möchte. Angenommen Du würdest ihm jetzt schon mitteilen, dass er Mitte Juni 2027 draußen sein soll, könnte ich nicht abschließend beurteilen, ob das so seine Wirkung entfalten würde, bzw. könnte ich nicht zwingend sagen, ob es die automatische Verlängerung um 3 Jahre aushebeln würde. Schließlich kann sich bis dahin ja einiges ändern. Und es stand ja bereits zu Vertragsabschluss das Ende des Mietverhältnisses fest. Eventuell wäre das dann vom Gericht zu prüfen.
Üblicherweise bringt der Vermieter innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsende bei Gericht die Klage auf Räumung (samt Nachweis über das Vertragsende) ein, sollte der Mieter noch drinnen geblieben sein. Würde der Mieter nach Ablauf des Vertrags weiterhin die Miete zahlen und Du es akzeptieren, ist von einer Verlängerung auszugehen. Solltest Du ein Schriftsatz aufsetzen, sollte zu dessen Verbindlichkeit die Nachweisbarkeit über die Zustellung an den Mieter erbracht werden können. Eine elektronische Textnachricht mit dem Ersuchen um Bestätigung über den Erhalt genügt auch schon, sofern vom Empfänger auch eine Rückmeldung erfolgt.
Für weitere Informationen über den Verfahrensablauf sei auf folgenden Link vertröstet:
https://www.wko.at/wirtschaftsrecht/raeumungsverfahren-miet-und-pachtvertraege#heading_durchsetzung__raeumungsexekution
Bei Bedarf und falls mir mal danach ist, kann ein Muster für die Räumungsklage wegen titelloser Benützung zusammengestellt werden. Im Netz würde man aber auch was finden. Wie gesagt, ein Richter könnte Dich anleiten, wie weiter zu verfahren wäre.
Du könntest etwa ein Monat vor Ablauf des Vertrags den Mieter darüber informieren, dass Du die Verlängerung ausdrücklich ausschließt und spätestens mit dem letzten Tag die Wohnungsrückgabe erwartest. Ansonsten würde die gerichtliche Räumung wegen titelloser Benützung veranlasst werden, dessen Verfahrenskosten er zu tragen hätte.
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alles2 am 21.04.2026, 18:42, insgesamt 3-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!