Schadensersatz Ebay

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zyzz24
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Schadensersatz Ebay

Beitrag von zyzz24 » 04.04.2026, 00:47

Liebe Alle,

ich habe auf ebay.at eine neue Playstation5 Pro um 25,5€ ersteigert. Nun meldet sich der Verkäufer nicht, das Geld würde bereits mit ebay Käuferschutz sowie Paypal bezahlt. Der Verkäufer hat auch nicht auf die Emails von ebay reagiert und es entsteht für mich der Eindruck dass der Verkäufer den Versand nicht macht, da der Artikel zu günstig weggegangen ist . Ich möchte mich nicht mit einer Rückzahlung begnügen, da ich die Ware zu diesem tollen Preis will.
Ps5 kostet im Mediamarkt 850-900€.
Wie kan ich vorgehen, damit mir keine alzu hohen Kosten entstehen. Ich möchte Schadensersatz oder die Ps5 von dem Verkäufer.

Wie kann ich weiter vorgehen und habt ihr vielleicht Kontakte zu netten Anwälten an die ich mich wenden kann

Danke für eure Antworten



alles2
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Re: Schadensersatz Ebay

Beitrag von alles2 » 04.04.2026, 01:14

Sollte der Verkäufer die eigentlich ersteigerte Konsole nicht liefern können oder wollen, sollte er sich zumindest um ein Ersatz kümmern bzw. könnte Dir ein Betrag in der Höhe des Gerätewertes im damaligen Zustand zustehen. Für sowas braucht man aber nicht unbedingt ein Anwalt. Und besteht man doch auf so einen, dann sollte jeder über die Kompetenz derartiger Bagatellen verfügen. Du kannst es auch selbst in die Hand nehmen. Schreibe dem Verkäufer über eBay und gebe an, dass die ersteigerte Ware via PayPal bezahlt wurde und Du ihm daher eine Frist von 14 Tagen für die Zustellung der Ware oder die Überweisung des marktüblichen Preises setzt. Käme er dem nicht nach, würdest Du eBay direkt mit dem Sachverhalt konfrontieren, um so an seine Kontaktdaten gelangen. Er würde dann Post unter Setzung einer neuerlichen 14-tägigen Frist mit derselben Aufforderung erhalten. Bliebe auch das reaktionslos, würde eine zivilrechtliche Schadensersatzklage in der Höhe des tatsächlichen Wertes eingebracht, bei der Polizei Anzeige wegen Betrug erstattet und er von eBay verwarnt werden. Das sollte fürs Erste reichen!

Aber irgendwie ist es nicht normal, dass sonst keiner adäquat mitgesteigert hat. Oder wurde die eBay-Auktion vorzeitig abgebrochen? Schau Dir nochmal die Produktbeschreibung an und ob das Gerät tatsächlich einwandfrei funktioniert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

zyzz24
Beiträge: 12
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Re: Schadensersatz Ebay

Beitrag von zyzz24 » 06.04.2026, 00:27

Also danke erstma für deine ausführliche Antwort. Ebay ist aktuell in Österreich wirklich tot, es wird kaum geboten und Auktionen laufen sehr oft sehr günstig aus. Gerne kann ich dir den Link zur Auktion senden, vielleicht übersehe ich ja was.
Ich hab ebay bereits konfrontiert und die Adresse erhalten. Er reagiert auch auf die gesetzte Frist nicht.

Kann ich selbst Zivilrechtlich klagen oder erfolgt das durch die Anzeige bei der Polizei?
Sorry komm aus der Medizinerecke und hab mit Recht bisher wenig zu tun gehabt.

Danke für deine Tipps

zyzz24
Beiträge: 12
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Re: Schadensersatz Ebay

Beitrag von zyzz24 » 06.04.2026, 00:36

Ich werd ihm nochmal einen eingeschriebenen Brief per Post an die Wohnadresse zustellen. Was wäre da als Zahlungsfrist ca zu wählen? 1-2 Wochen?

Danke dir

alles2
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Re: Schadensersatz Ebay

Beitrag von alles2 » 07.04.2026, 09:38

Auch hier kann ich nur darauf hinweisen, dass die Forumsmitglieder auch mal in ihre Nachrichten reinschauen könnten. Hatte dort ersucht, die Beiträge zusammenzuführen; das gilt auch für die Teilnehmer "Tobi321" und "ciro Lucca". Bei der Gelegenheit hättest mir auch den Link zukommen lassen können. Gestern Nacht hast Du hier zwar reingeschaut, aber den Posteingang nicht geöffnet. Daher antworte ich doch. Grundsätzlich antworte ich in einem Thread nicht mehr, wenn die Leute nicht mal den Weg zu ihre Nachrichten finden. Jetzt müssen wir es mehr oder weniger so stehen lassen.

Die landläufige Frist von bis zu 14 Tagen ab Erhalt der schriftlichen Fristsetzung (daher den Brief mit Nachweis versenden) hatte ich hier bereits mehrmals erwähnt. Wenn der Tat ein Straftatbestand zugrundeliegt, reicht vorerst die Anzeige bei der Polizei. Wichtig dabei ist, dass Du Dich dem als Privatbeteiligter anschließt. Sollte es zu einer gerichtlichen Verurteilung kommen, kann das Strafgericht gleichzeitig die Höhe des Schadensersatzes aussprechen. Sollte es Dir dann zu wenig sein oder das Verfahren vorher eingestellt werden, kann man noch immer den Zivilrechtsweg beschreiten.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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