Hallo an Alle,
Hätte Bitte eine Frage zur Gesetzlichen Bestimmungen der Arbeitszeiterfassung.
Muss ein Handwerkerbetrieb wie Installationsfirma bei der Wochen- bzw. Stundenliste auch die Kunden mit Anführen (Dauer-Zeit, Ort)
Derzeit wird eine Tages bzw. Wochen Arbeitszeitliste mit Angaben der Kunden mit Zeit und welcher Kunde geschrieben.
Und die Auftragszettel werden dann abgelegt und verglichen ob die Stunden zusammen passen.
Wird dieser Zusammenhang kontrolliert und ist das überhaupt Gesetzlich notwendig oder reicht es aus nur eine Arbeitszeiterfassung wie viele Stunden sie am Tag / Woche gearbeitet haben mit den Pausen zu schreiben.
Bitte um Hilfe und Antworten
lg Petz
Gesetzliche Bestimmung der Arbeitszeiterfassung
Re: Gesetzliche Bestimmung der Arbeitszeiterfassung
Der Dienstgeber ist gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeit zu erfassen. Wie genau das zu erfolgen hätte, könnte ich jetzt nicht sagen. Aber wenn diese Zeiten z.B. laut Kollektivvertrag mit Zuschlägen, Zulagen oder Diäten verbunden sind, braucht es zur Abrechnung die Aufzeichnung. Auch bei Dienstreisen bräuchte es schon die Ortsangabe und die Kilometer.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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