WEG Vermietung Beschlussfassungen

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tomstricki
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WEG Vermietung Beschlussfassungen

Beitrag von tomstricki » 22.11.2025, 13:52

Liebe Experten,

wir haben in unserer WE laufend Diskussionen über die Nutzung von Besucherparkplätzen (also nicht parifizierte Flächen, Allgemeinflächen, im WE Vertrag gibt es auch keinerlei gesonderte Vereinbarungen darüber).

Letztens hat die Hausverwaltung folgendes in das WE Protokoll geschrieben.
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Privatnutzung von Allgemeinflächen:
Zur dauerhaften Nutzung von Allgemeinflächen kann die Eigentümergemeinschaft jene Flächen, nach
entsprechender Beschlussfassung, an einzelne Personen zur ausschließlichen Nutzung vermieten. Für
grundbücherliche Eigentümer bedarf es dafür eine Zustimmung aller Miteigentümer, sohin 100%. Für
Personen, welche kein Wohnungseigentum der WEG besitzen, ist ein Mehrheitsbeschluss ausreichend.

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Frage-1: Beispiel, der Sohn eines Eigentümers (Sohn ist somit nicht im Grundbuch) will den Besucherparkplatz mieten - geht das wirklich mit einem Mehrheitsbeschluss? Müsste das nicht auf alle Fälle auch ein 100% Beschluss sein?

Frage-2: Eine Miteigentümerin will ihren parifizierten Parkplatz der WE zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung stellen, sie will sich im Gegenzug dauerhaft auf den Besucherparkplatz stellen, kann sie das in irgendeiner Form mit einem Mehrheitsbeschluss erreichen? Zusatz: Natürlich soll keine Änderung der Parifizierung und Änderung des WE Vertrages passieren, es soll "unter der Hand" gemacht werden.

Wir haben bezüglich dieses Besucherparkplatzes ein wichtiges Interesse, weil dieser der einzige Platz ist, wo wirklich Besucher gut parken können und auch eine Fahrgasse (insbesondere im Winter) leichter befahren werden kann. Wir wollen nicht, dass hier dauerhaft PKWs parken.



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