Hallo,
ich bin neu in meiner Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und habe in drei Wochen meine erste Eigentümerversammlung. Die Hausverwaltung plant, diese vollständig über ein Online-Tool abzuhalten, inklusive Videokonferenz und Abstimmungen zu einem geplanten Beschluss.
Ich habe mich informiert und finde die Vorgehensweise grundsätzlich sinnvoll, da sie flexibel und datenschutzkonform wirkt. Dennoch möchte ich klären: Ist eine rein virtuelle Versammlung in Österreich rechtlich zulässig? Laut WEG-Novelle 2022 ist dies erlaubt, sofern das Quorum (mindestens 1/3 der Anteile) erreicht wird und die Einladung rechtzeitig (zwei Wochen im Voraus) erfolgt. Beschlüsse unterliegen den üblichen Mehrheitsregeln, und eine Protokollierung ist erforderlich.
Gibt es hier Erfahrungen mit ähnlichen Tools oder der Umsetzung in der Praxis? Welche Fallstricke könnten bei Technik oder Nachweisbarkeit auftreten? Wie sieht die aktuelle Rechtslage im Jahr 2025 aus? Die Hausverwaltung verwendet hierfür vBeschluss von www.prop.id Würde nicht Zoom oder Teams auch reichen? Vielen Dank für Hinweise zur Vorbereitung
Eigentümerversammlung mittels Videokonferenz erlaubt?
Re: Eigentümerversammlung mittels Videokonferenz erlaubt?
Seit dem Jahr 2022 sind durch § 25 Abs.2a WEG auch digitale EVTs zulässig, wobei es in hybrider Form (physisch und virtuell) vorzusehen wäre. Nur bei Zustimmung aller Wohnungseigentümer dürfen diese rein online abgehalten werden. Verweigert wer das Angebot der prop.ID GmbH, käme diese einheitliche Zustimmung nicht zustande. Dann könnte man darüber debattieren, ob das Vorhaben nicht anders umsetzbar wäre.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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