Verlassenschftskurator

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Eigenbau
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Verlassenschftskurator

Beitrag von Eigenbau » 26.10.2025, 15:18

Liebe Forumsmitglieder!

Ich möchte gerne folgende Frage hinsichtlich "Antrag auf Abberufung" des Verlassenschaftskurators stellen, zuerst aber einige Informationen:

Nachdem niemand das Erbe betreffend des Todes eines nahen Familienangehörigen antrat, aber der Verstorbene eine Firma hatte, wurde vom Gericht zwecks Abhandlung ein Kurator bestellt, wobei es noch einen Gesellschafter gibt.

Ich habe aber insofern trotzdem etwas mit der Verlassenschaft zu tun, nämlich, da ich Besitzer eines Grundstückes bin, auf welchem die Firma etwas "gebaut" hat und der Kurator weigert sich "trotz" Beweise den Besitz dieser Einrichtungen für die Firma anzuerkennen.

Mit ihm ist einfach NICHT entsprechend zu kommunizieren und es gibt immer nur ausreden und es handelt sich trotzdem um einen gewissen Wert, den er eigentlich "veräußern" sollte bzw. müsste um die Gläubiger, Gesellschafter der Firma zu "befriedigen".

Er "veräußert" bzw. "verwertet" seit über einem Jahr keinerlei "Wertgegenstände", obwohl diese an Wert verlieren.

Wie kann man den Kurator "wechseln" lassen bzw. einen "Wechsel" herbeiführen.

Bitte um hilfreiche Antworten.

Recht herzlichen Dank.
Eigenbau

P.S.: Der Gesellschafter der Firma hat auch mittels "Eidesstattlicher Erklärung" EINDEUTIG die Geräte als Firmenbesitz erklärt.



alles2
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Re: Verlassenschaftskurator

Beitrag von alles2 » 27.10.2025, 01:23

Soweit ich weiß, ist dessen Umbestellung nicht gesetzlich vorgesehen. Man kann es bei dem Gericht nur anregen, von dem die Bestellung ausging. Es würde dann als Hinweis in die Akte aufgenommen werden. Was dann der Richter daraus macht, obliegt ihm. Um ihn davon zu überzeugen, müsste die Anregung gut begründet sein. Ein Antragsrecht oder eine Parteistellung bestünde in Deinem Fall nach meiner laienhaften Einschätzung nicht.
Zuletzt geändert von alles2 am 27.10.2025, 11:25, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Eigenbau
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Re: Verlassenschftskurator

Beitrag von Eigenbau » 27.10.2025, 09:14

An "alles2"!

Vorerst vielen Dank, aber ich möchte noch eine Frage stellen und zwar betreffend Parteienstellung:

Gegenüber dem Familienangehörigen habe ich sozusagen als Gläubiger betreffend der Verlassenschaftsabhandlung Forderungen gestellt, aber nicht gegenüber der FIRMA.

Wird die Verlassenschaft nach dem Tod des Privatmannes extra abgehandelt, oder inklusive der Firma.

Wenn z.B. die Firma Schulden - wo er Geschäftsführer war - hat, aber ich gegenüber der Verlassenschaft sozusagen des "Privatmannes" Forderungen angemeldet habe, wie wird dies behandelt?

Können Sie mir dazu etwas mitteilen?

Danke
Eigenbau

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