Hallo,
Zwei Fragen speziell an die Experten für Immobilienrecht:
Erste Frage:
Wie kann es eigentlich sein, dass eine Wohnung mit der gleichen m2 Anzahl im gleichen Gebäude deutlich unterschiedliche Nutzwerte haben? Es geht um eine Wohnung im Dachgeschoss eines Wohnhauses aus der Nachkriegszeit (195Xer,, Wiederaufbau) ohne Lift. Einen Stock tiefer ist eine Wohnung mit der gleichen m2 Anzahl die fast den doppelten Nutzwert hat.(Das Gutachten stammt ebenfalls aus dieser Zeit). Die Wohnung im Dachgeschoss hat keine Dachschrägen.
Zweite Frage:
Wie wichtig ist eigentlich der Nutzwert in der Realität? Die Betriebskosten hängen soweit ich weiß vom Nutzwert ab - ist es dann nicht eher ein Vorteil, wenn der Nutzwert geringer ist? Wäre für euch beim Kauf einer Wohnung der Nutzwert genauso wichtig wie die m2 Anzahl? Der Besitzer der Wohnung im Dachgeschoss verlangt ca. den gleichen Preis wie die oben genannte Wohnung einen Stock tiefer - würdet ihr zuschlagen wenn euch die Wohnung (im Dachgeschoss) gefällt?
Danke für eure Meinungen!
LG Thomas
Wohnung Nutzwertgutachten Frage
Re: Wohnung Nutzwertgutachten Frage
Antwort auf Ihre erste Frage erhalten Sie, wenn Sie sich das Nutzwertgutachten von damals anschauen. Es sollten sich darin Angaben dazu finden, wie die jeweiligen m2 bewertet wurden. Es könnte zB sein, dass die höhere Lage ohne Lift als Nachteil bewertet wurde, oder es gab sonst abwertende Faktoren.
Zwei gleich große Wohnungen werden zB auch unterschiedlich bewertet werden, wenn eine in den ruhigen Garten gelegen ist und die andere zu einer stark befahrenen Strasse.
Ob der Nutzwert für die Verteilung der Aufwendungen heranzuziehen ist (Standard im Sinne des WE-Gesetz) oder nach m2 abzurechnen ist, beantwortet der WE-Vertrag oder andere - gültige - Vereinbarungen der WE-Gemeinschaft. Die Hausverwaltung muss Ihnen (bzw. dem Verkäufer) da Auskunft geben können, da diese ja die Abrechnungen (einschl. Reparaturrücklage) entsprechend durchzuführen hat.
Ansonsten hat der WE-Anteil noch Bedeutung für Abstimmungen, Beschlussfassungen der WE, wobei da aufgrund der wohl eher geringen Anteile die Relevanz eher gering ist.
Zwei gleich große Wohnungen werden zB auch unterschiedlich bewertet werden, wenn eine in den ruhigen Garten gelegen ist und die andere zu einer stark befahrenen Strasse.
Ob der Nutzwert für die Verteilung der Aufwendungen heranzuziehen ist (Standard im Sinne des WE-Gesetz) oder nach m2 abzurechnen ist, beantwortet der WE-Vertrag oder andere - gültige - Vereinbarungen der WE-Gemeinschaft. Die Hausverwaltung muss Ihnen (bzw. dem Verkäufer) da Auskunft geben können, da diese ja die Abrechnungen (einschl. Reparaturrücklage) entsprechend durchzuführen hat.
Ansonsten hat der WE-Anteil noch Bedeutung für Abstimmungen, Beschlussfassungen der WE, wobei da aufgrund der wohl eher geringen Anteile die Relevanz eher gering ist.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
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Re: Wohnung Nutzwertgutachten Frage
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Wenn der Nutzwert der einen Wohnung nur fast die Hälfte der anderen ist (bei gleicher m2 Anzahl beider Wohnungen), sollte der Wert dieser Wohnung auch geringer sein oder?
Wäre folgendes Beispiel vernünftig?: Wohnung A hat 50m2, einen Nutzwert von 50 und kostet 100.000 Euro. Wohnung B im selben Gebäude einen Stock tiefer (Angenommen gleicher Grundriss) hat 50m2 und einen Nutzwert von 25; daher sollte der Wert (und Verkaufspreis) von B nur 50.000 Euro sein.
LG Thomas
Wenn der Nutzwert der einen Wohnung nur fast die Hälfte der anderen ist (bei gleicher m2 Anzahl beider Wohnungen), sollte der Wert dieser Wohnung auch geringer sein oder?
Wäre folgendes Beispiel vernünftig?: Wohnung A hat 50m2, einen Nutzwert von 50 und kostet 100.000 Euro. Wohnung B im selben Gebäude einen Stock tiefer (Angenommen gleicher Grundriss) hat 50m2 und einen Nutzwert von 25; daher sollte der Wert (und Verkaufspreis) von B nur 50.000 Euro sein.
LG Thomas
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