Angemessener Mietzins gültig?

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TomTom
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Angemessener Mietzins gültig?

Beitrag von TomTom » 23.10.2025, 00:15

Hallo,

Wäre in diesem Fall ein angemessener Mietzins gültig:

Haus aus den 1950er (Wiederaufbau). Die Wohnung ist im Dachgeschoss dieses Hauses und wurde im Jahre 1952 im Zuge des Wiederaufbaus neu erschaffen. Mein Verständnis ist, dass das Haus teilzerstört wurde, und dann im Zuge der Renovierung ein zusätzliches Dachgeschoss gebaut wurde. Es wurde damals ein Fonds für den Wiederaufbau verwendet. Angenommen, dass um keine Rückzahlungsbegünstigung nach 1971 oder 1987 angesucht wurde, würde allein die neue Erschaffung der Dachgeschosswohnung einen angemessen Mietzins erlauben?


Danke für eure Meinungen!
LG Thomas



MG
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Re: Angemessener Mietzins gültig?

Beitrag von MG » 24.10.2025, 08:47

Es gibt dazu eine sehr gute und ausführliche Darstellung:

https://widab.gerichts-sv.at/website2016/wp-content/uploads/2016/08/Sach-2010-191-198-Strafella.pdf

Auf der mit "197" nummerierten Seite ist die Übersicht über die anzuwendenden Mietzinse bei Neuschaffung. Ich gehe davon aus, dass am Gebäude Wohnungseigentum begründet ist.

Unter der Annahme, dass es sich - wie von Ihnen dargelegt - um eine Neuschaffung handelt, wäre damit der "ang. MZ" anzuwenden, insbes. mit dem Befristungsabschlag(!) und auch anderen Regelungen aus dem Teilanwendungsbereich (zum Beispiel BK-Abrechnung) usw.

Eine sichere Beurteilung wäre aber nur bei kompletter Prüfung aller relevanten Unterlagen möglich.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

TomTom
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Re: Angemessener Mietzins gültig?

Beitrag von TomTom » 24.10.2025, 22:45

Super, vielen Dank!

Kann ich eigentlich als Privatperson eine Wohnung (entgeltlich/unentgeltlich) überprüfen lassen, die mir nicht gehört?
Ich habe einmal mitbekommen, dass ein Immobilienmakler bei irgendeinem Ministerium nachgefragt haben. Leider kann ich mich nicht mehr genau erinnern.

Danke!

LG Thomas

MG
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Re: Angemessener Mietzins gültig?

Beitrag von MG » 27.10.2025, 11:20

JA, zu den Bunderförderungen kann das

Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
Bürgerservicetelefon:
Hotline: +43 (0) 800 240 258 oder +43 1 711 00 805555 (Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr)
Fax: +43 1 71100 8045555
E-Mail: service@wirtschaftsministerium.at
Postanschrift:
Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
Stubenring 1
1010 Wien

Auskunft erteilen. Ich glaube aber nicht, dass man Ihnen als Nichteigentümer der betr. Wohnung Auskunft erteilen darf.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

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