Dringend! nur 12Grad in Wohnung

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JUSLINE
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Dringend! nur 12Grad in Wohnung

Beitrag von JUSLINE » 30.01.2006, 09:33

Ich brauche dringend eure Hilfe!

Mein Bruder und seine Frau wohnen seit 3 Monaten mit ihrem 12 Wochen altem Baby in einer privat vermieteten Wohnung. Heizkosten sind in der Miete inbegriffen.

Die Vermieter haben es seit Einzug in die Wohnung nicht geschafft die Wohnung in angemessenen Temperaturen zu heizen.

Immer wenn sich mein Bruder beschwert wird er vertröstet oder sogar blöd angemacht. Selten hat es in der Wohnung über 20 Grad, heute Nacht und am Morgen hatte es im Schlafzimmer sage und schreibe 12 Grad!

Das kleine Baby hat dauernd Husten und Schnupfen und sie wissen nicht mehr was sie tun sollen. Da das ein untragbarer Zustand ist werden sie die nächsten Wochen zu mir ziehen.

Außerdem haben sie bis heute noch keinen Mietvertrag erhalten! Sie haben ihn zwar unterschrieben aber nicht wieder zurückbekommen.

Die Befürchtung ist dass der Vermieter die Mietung der Wohnung beim Finanzamt noch gar nicht gemeldet hat.



Bitte helft uns schnell!



Danke




DorisMihokovic
Beiträge: 716
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Dringend! nur 12Grad in Wohnung

Beitrag von DorisMihokovic » 01.02.2006, 20:14



Ob der Vermieter den Vertrag beim Finanzamt vergebuehrt hat oder nicht, ist fuer Sie unerheblich. Meldezettel sowie die Zahlungsbestaetigungen/Kontoauszuege ueber die Mietzahlungen sind zwecks Glaubhaftmachung eines Mietverhaeltnisses m. E. ausreichend. Der Mieter muss den Vermieter per Einschreibebrief auffordern, die Wohnung binnen einer angemessenen Frist (in diesem Fall scheint mir eine Woche ausreichend zu sein) in einen bewohnbaren Zustand zu bringen, und gleichzeitig Konsequenzen anzukuendigen, dass andernfalls die Mietzahlungen bis zur Klaerung bzw. Behebung auf ein Treuhandkonto eingezahlt werden, sowie dass sich der/die Mieter eine Mietzinsminderung fuer die Dauer der Unbewohnbarkeit sowie die Kostenweiterverrechnung an den Mieter fuer eine allfaellige Ersatzunterkunft (z. B. Hotelzimmer) vorbehalten.


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