Wer wählt den Notar beim Huaskauf?

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Ela
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Wer wählt den Notar beim Huaskauf?

Beitrag von Ela » 10.10.2025, 08:40

Hallo,

die Situation sieht wie folgt aus: Der Kaufangebot für das Haus wurde von beiden Seiten unterzeichnet, wir als Käufer haben unseren Notar ausgewählt. Der Entwurf des Kaufvertrags wurde auch bereits verschickt, und nun wird plötzlich auf Wunsch des Verkäufers der Notar gewechselt – ohne uns nach unserer Meinung zu fragen. Ist das möglich, kann er einfach seinen eigenen Notar benennen? Schließlich tragen wir die Notarkosten.

Danke



alles2
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Re: Wer wählt den Notar beim Hauskauf?

Beitrag von alles2 » 10.10.2025, 10:47

In der Regel werden die Notarkosten von der Käuferseite getragen. Daher wählt der Auftraggeber auch den Notar aus. Im Kaufvertrag können auch abweichende Vereinbarungen getroffen werden, wonach die Kosten aufgeteilt oder vom Verkäufer übernommen werden. Da es nicht der Fall sein dürfte, stellt sich die Frage, warum der Verkäufer auf seinen Notar so erpicht ist. Ihr könnt Euch schon unter der Bedingung darauf einlassen, sofern er (zumindest teilweise) das Honorar bezahlt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

MG
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Re: Wer wählt den Notar beim Huaskauf?

Beitrag von MG » 10.10.2025, 11:55

Deshalb wäre es wichtig, dass im Angebot nicht nur geregelt wird, wer die Kosten des Vertragserrichters trägt, sondern auch, wer das Recht hat, diesen auszuwählen.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

alles2
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Re: Wer wählt den Notar beim Hauskauf?

Beitrag von alles2 » 10.10.2025, 12:20

Wenn man sich auch so einig wird, braucht es diese schriftliche Erwähnung nicht. Grundsätzlich trägt ja der Käufer die Notarkosten und beauftragt den Notar, zumal er das größere Interesse an der rechtssicheren Abwicklung hat. Hat der Verkäufer im Nachgang Sonderwünsche, die vorher nicht besprochen wurden, kann er sich auf den Kopf stellen. Da es noch zu keiner Vertragsunterzeichnung gekommen ist, hat der Verkäufer noch einen Verhandlungsspielraum und der Käufer wäre gut beraten, auf das Verkäuferanliegen einzugehen, damit der Verkaufsabschluss nicht scheitert. Um dies weiter erörtern zu können, wäre es eben gut zu wissen, was bei meiner obigen Frage herauskommt und was der Notar des Käufers dazu sagt.
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