Kann schuldner auch gesamtvollstreckungsverfahren beantragen
Oder nur gläubiger
Ich bin überschuldet möchte aber nicht ins konkurs gehen
Ich will alle schulden begleichen
Gesamtvollstreckungsverfahren
Re: Gesamtvollstreckungsverfahren
Laut § 184a IO (Insolvenzordnung) kann nur der Gläubiger den Antrag auf Gesamtvollstreckung stellen. Das wird auch auf Seite 5 der Broschüre "Privatkonkurs - Weg zur Entschuldung" des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz explizit so erwähnt:
https://broschuerenservice.sozialministerium.gv.at/Home/Download?publicationId=115
https://broschuerenservice.sozialministerium.gv.at/Home/Download?publicationId=115
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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