Hallo,
kurz erfasst: mein Mann und ich haben ein Haus gekauft, wir sind beide Kreditnehmer und besitzen noch eine Eigentumswohnung. Reicht es aus, dass mein Mann mir die Hälfte der Wohnung schenkt und sich in unserem Haus anmeldet, um von Grunderwerbsteuer +Hypothek Eintragungsgebühren befreit zu werden? Mit welchen Kosten muss ich bei einer Schenkung rechnen, wenn die Wohnung einen Wert von ca. 250.000 hat? Wir stehen beide im Grundbuch der Wohnung.
Müssen beide Kreditnehmer auf ihre bisherigen Wohnrechte verzichten, um eine Befreiung zu erhalten?
Fällt bei so einer Schenkung an die Ehefrau eine Grunderwerbsteuer an?
Wie wird der Einheitswert bei € 250.000 verrechnet?
Vielen lieben Dank für alle Infos!
LG
Wohnung an die Frau übertragen
Re: Wohnung an die Frau übertragen
Dazu gibt es von Dir bereits folgende Threads:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=29911
und (siehe dort den Link in meinem Beitrag)
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=30414
Damals gab es allerdings noch nicht die temporäre Befreiung des § 25a GGG von der Grundbuchseintragungsgebühr (Eigentum und Pfandrecht) bei Erwerb von Wohnrraum bis vor dem 1.7.2026.
In wie fern glaubst Du, dass damit Deine Fragen zur Eintragungsgebühr und Grunderwerbsteuer (GrESt) noch nicht beantwortet wurden?
Ist Dir kein Einheitswert kann beim Finanzamt entweder die Hauptfeststellung gem. § 20 BewG (Bewertungsgesetz) oder die Ausstellung des Einheitswertbescheides beantragt werden. Mehr dazu auch dort:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=15110#p35578
Bei der Ermittlung des Einheitswerts wird nicht allein der Verkehrswert herangezogen, sondern richtet nach verschiedenen Faktoren wie Bebauungsart Nutzung der Immobilie sowie der Lage und Form der Grundstücksfläche (§ 53, § 53a und § 54 BewG).
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=29911
und (siehe dort den Link in meinem Beitrag)
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=30414
Damals gab es allerdings noch nicht die temporäre Befreiung des § 25a GGG von der Grundbuchseintragungsgebühr (Eigentum und Pfandrecht) bei Erwerb von Wohnrraum bis vor dem 1.7.2026.
In wie fern glaubst Du, dass damit Deine Fragen zur Eintragungsgebühr und Grunderwerbsteuer (GrESt) noch nicht beantwortet wurden?
Ist Dir kein Einheitswert kann beim Finanzamt entweder die Hauptfeststellung gem. § 20 BewG (Bewertungsgesetz) oder die Ausstellung des Einheitswertbescheides beantragt werden. Mehr dazu auch dort:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=15110#p35578
Bei der Ermittlung des Einheitswerts wird nicht allein der Verkehrswert herangezogen, sondern richtet nach verschiedenen Faktoren wie Bebauungsart Nutzung der Immobilie sowie der Lage und Form der Grundstücksfläche (§ 53, § 53a und § 54 BewG).
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Wohnung an die Frau übertragen
mich interresiert, ob beide Kreditnehmer auf ihre bisherigen Wohnrechte verzichten müssten, um eine Gebührenbefreiung zu erhalten. Wenn nicht, wäre eine solche Schenkung des Ehemanns an die Ehefrau deutlich günstiger als die Grunderwerbsteuer + Hypothekengebühren zusammen.
Mit welchen Kosten müsste ich bei einer solchen Schenkung für eine Wohnung im Wert von € 250.000 ( eigentlich nur die Hälfte- die andere gehört schon mir) rechnen? Macht es überhaupt Sinn oder sollen wir lieber bei den Gebühren bleiben??
danke
Mit welchen Kosten müsste ich bei einer solchen Schenkung für eine Wohnung im Wert von € 250.000 ( eigentlich nur die Hälfte- die andere gehört schon mir) rechnen? Macht es überhaupt Sinn oder sollen wir lieber bei den Gebühren bleiben??
danke
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