Kündigung durch meinen Vater?

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christoph4
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Kündigung durch meinen Vater?

Beitrag von christoph4 » 13.01.2006, 09:39

mallo...



meine Eltern haben sich leider kürzlich scheiden lassen... in gemeinsamer ehe haben sie ein miethaus errichtet, dass 4 wohnungen beinhaltet...



seit der scheidung leben meine mutter und ich in einer dieser wohnungen... die anderen drei sind auch vermietet... nun versucht uns mein vater immer wieder unter druck zu setzen, indem er sagt, er verkauft das haus, kündigt alle mietverträge etc...



die eigentumsverteilung sieht wie folgt aus: als eigentümer des hauses sind mein vater und meine mutter eingetragen, d. h. jedem gehört die hälfte... zusätzlich ist auch nicht geregelt, wem welche wohnung gehört... d. h. meiner mutter könnten 1 und 3 oder 2 und 4 usw. gehören...



meine größte sorge gilt den übrigen mietern... kann mein vater sie einfach so kündigen? ohne die zustimmung meiner mutter? sie ist doch halbe besitzern!

kann er 2 der 4 wohnungen einfach so kündigen, da er ja auch halber besitzer ist? oder kann meine mutter das irgendwie verhindern, da ja nicht geregelt ist, wem welche wohnung gehört?

und kann er einfach so seine hälfte des hauses verkaufen?



ich bedanke mich schon mal im voraus und hoffe auf positive antworten, die mir endlich wieder ein bisschen schlaf zurück bringen...



mfg

christoph




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JUSLINE
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RE: Kündigung durch meinen Vater?

Beitrag von JUSLINE » 13.01.2006, 19:23

Im Normalfall wird die Besitzaufteilung bei der Scheidung geregelt.



Sollte das nicht der Fall sein, wird früher oder später einer der beiden Elternteile gegen den anderen eine Klage einreichen müssen, sollte es zu indifferenzen kommen.



Bei den Kündiungen muss sich jeder Hausbesitzer, egal ob verwandt oder nicht, sich an die bestehenden Gesetze halten, sprich einen gesetzeskonformen Grund für die Kündigung des Mietvertrages vorbringen und gerichtlich geltend machen. (z.B. Mietrückstand von mehr als 1 Monat,...)



Aber ich rate deinen Eltern, so bald wie möglich eine vertragliche Einigung über die Besitzaufteilung zu treffen. Solange es keine Einigung gibt kann der eine ohne dem anderen seine Zustimmung gar nichts machen.


christoph4
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RE: Kündigung durch meinen Vater?

Beitrag von christoph4 » 14.01.2006, 10:25

hallo!



vielen dank für deine antwort...



wenn ich dich richtig verstehe, dann kann also mein vater keinen mieter kündigen, da die besitzaufteilung nicht geregelt ist - im zweifelsfall kann er also auch seine hälfte des hauses nicht verkaufen - oder?



da müsste er zuvor die besitzaufteilung einklagen - oder?



mfg

chris


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JUSLINE
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RE: Kündigung durch meinen Vater?

Beitrag von JUSLINE » 14.01.2006, 14:06

ja...aber ihr solltet euch trotzdem einen Rechtsbeistand zulegen um sicherzugehen, dass es kein Hintertürchen gibt


DorisMihokovic
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RE: Kündigung durch meinen Vater?

Beitrag von DorisMihokovic » 01.02.2006, 20:48



M. E. koennte sowohl Ihr Vater als auch Ihre Mutter das Haus zur Zwangsversteigerung bringen, was insofern unklug waere, da zumeist nur ein niedrigerer Erloes als bei freiwilliger Feilbietung zu erzielen ist. Der Kaeufer muesste das Haus mit allen Rechten und Pflichten uebernehmen, d. h. er duerfte ausser in den gesetzlich vorgesehenen Kuendigungsgruenden die Mietverhaeltnisse nicht kuendigen und auch die Miete unveraendert lassen. Erst nach fruehestens 10 Jahren kann der Kaeufer des Hauses Eigenbedarf geltend machen, wobei hier allerdings strenge Massstaebe angelegt werden.



Am guenstigsten waere es m. E., wenn Ihre Eltern die einzelnen Wohnungen parifizieren liessen, damit 4 eigenstaendige Wohnungseigentumsobjekte und nicht nur blosses Miteigentum geschaffen wird. Dann koennten auch einzelne Wohnungen verkauft werden.


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