Ehegattenunterhalt / nachehelicher Unterhalt

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Miss.dorfmadl
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Ehegattenunterhalt / nachehelicher Unterhalt

Beitrag von Miss.dorfmadl » 10.09.2025, 10:16

Die Ehe wurde mit Urteil vom 09.08.2024, rechtskräftig seit 15.10.2024, aus dem Alleinverschulden des Exmannes geschieden. Die Exfrau möchte nunmehr Unterhalt fordern. Bzgl nachehelichem Unterhalt ist ja § 72 EheG anwendbar - d.h. sie kann den Unterhalt erst ab dem Zeitpunkt des In-Verzug-Setzens (Mahnung/Klage) fordern. Während der Ehe, also beim Ehegattenunterhalt, ist dieses In-Verzug-Setzen nicht notwendig.

Im konkreten Fall wurde der Mann im Jahr 2023 von seiner Frau gemahnt, allerdings während aufrechter Ehe. Seit der Scheidung erfolgte keine Mahnung mehr. Wie weit in die Vergangenheit kann die Exfrau nunmehr Unterhalt von ihrem Exmann eurer Ansicht nach verlangen? Der Unterhaltsanspruch ist grds ja unverjährbar, die einzelnen Leistungen verjähren nach 3 Jahren; ich weiß allerdings nicht, ob die Mahnung während der Ehe ausreicht, um den Unterhalt seit diesem Zeitpunkt (2023) zu fordern.

Vielen Dank!



alles2
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Re: Ehegattenunterhalt / nachehelicher Unterhalt

Beitrag von alles2 » 10.09.2025, 11:59

Gemäß § 1480 ABGB erlöschen Forderungen von rückständigen, periodisch wiederkehrenden Leistungen wie Unterhaltsbeiträgen in 3 Jahren. Die Geltendmachung von nach § 94 Abs.3 ABGB geforderten Geldleistungen kann dann nicht mehr eingeklagt werden. Selbst durch eine WhatsApp-Nachricht, aus der die Forderung klar herausgeht, kann der Anspruch wirksam aktiviert worden sein. Für die Zeit davor kann der Unterhalt nur noch in Ausnahmen rückwirkend gefordert werden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Miss.dorfmadl
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Re: Ehegattenunterhalt / nachehelicher Unterhalt

Beitrag von Miss.dorfmadl » 10.09.2025, 13:55

Vielen Dank für die Rückantwort!
Die Ehe wurde mit 15.10.2024 rechtskräftig geschieden. D.h. ich könnte den Ehegattenunterhalt für die Zeit von September 2022 bis 15.10.2024 rückwirkend fordern (weil das wären genau 3 Jahre und nur der Unterhalt während der Ehe). Aber wie sieht es mit dem nachehelichen Unterhalt von 16.10.2024 bis heute aus? Ist deiner Meinung nach die Mahnung (In-Verzug-Setzen gem § 72 EheG) während der Ehe ausreichend oder muss dies neuerlich zwischen den Geschiedenen geschehen?

alles2
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Re: Ehegattenunterhalt / nachehelicher Unterhalt

Beitrag von alles2 » 10.09.2025, 22:55

Da dürfte etwas in die falsche Richtung gelaufen sein. So eine Unterhaltsforderung läuft anders ab wie bei Schadensersatzansprüchen. Es sind nicht die letzten drei Jahre zum Zeitpunkt einer Klage heranzuziehen. Sondern es gilt der Zeitpunkt, an dem die Forderung unmissverständlich gestellt wurde. Das soll ja irgendwann im Jahre 2023 gewesen sein. Daher wäre danach zu trachten, dass seitdem nicht 3 Jahre verstreichen.
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