Hallo Leute
Habe bitte folgendes problem!
Ich habe am 04.08.2025 eine E-Mail an einen Anwalt der seine Mandantin gegen mich vertritt gesendet, diese Mail wurde von seiner Mandantin in Facebook auf einer öffentlichen Gruppe gepostet!!!
Es geht mir nicht um dem Inhalt des Mails sondern um das unerlaubte veröffentlichen meiner Mail!
Muss noch dazu schreiben das mein Name das ich in meinen deaktivierten Facebookprofil verwendet habe nicht der wahre ist, der Vorname ist der richtige den Nachname habe ich mir den Mädchennamen meiner Mutter genommen!
Jetzt bitte meine fragen, ich habe folgendes auf Google gefunden -
E-Mails unterliegen dem Briefgeheimnis, das bedeutet, dass der jeweilige Inhalt nicht ohne Zustimmung des Absenders öffentlich gemacht werden darf.
Wer ein vertrauliches E-Mail ohne Erlaubnis veröffentlicht, kann rechtlich belangt werden. Dazu gehören Unterlassungsansprüche, Schadensersatzforderungen und gegebenenfalls strafrechtliche Konsequenzen.
Auch auf Facebook ist die Veröffentlichung privater Nachrichten oder E-Mails ohne Zustimmung des Absenders nicht zulässig.
1.Stimmen diese angaben laut Google?
2.Kann ich dagegen eine Anzeige bei der Polizei tätigen, wenn ja unter welchen Strafsatz, sprich Briefgeheimnis oder unter was?
3.Hätte ich eine Chnace wenn ich einen Anwalt damit beauftrage diesen Prozess zu gewinnen?
Vielen Dank für eure/ihre hilfe
Mail auf Facebook gepostet
Re: Mail auf Facebook gepostet
Ob hier Deine Persönlichkeitsrechte verletzt wurden, könnte man an die Internet-Ombudsstelle bzw. den Internet-Ombudsmann herantragen. Dort findet man auch die Konsumenteninformation "Persönlichkeitsrechte im Internet":
https://www.ombudsstelle.at/blog/konsumenteninformation-persoenlichkeitsrechte-im-internet/
Dein Anliegen wird ab Seite 12 des PDFs behandelt. Ein strafrechtlich relevanter Tatbestand ist nicht erfüllt. Es ginge mehr darum, ob zivilrechtlich Schadensersatz geltendgemacht werden kann, wobei der Schaden begründet und beziffert werden können sollte. Die gute Dame könnte aber wissen, was sie tut, zumal der Klarname unkenntlich gemacht wurde. Dennoch würde ich ihren Anwalt mit dem Ersuchen darauf aufmerksam machen, dass der Beitrag zu entfernen wäre, da Du sonst rechtlich dagegen vorgehen würdest. Dann wird man schon merken, ob es bedenklich ist oder man sich auf der sicheren Seite wähnt.
https://www.ombudsstelle.at/blog/konsumenteninformation-persoenlichkeitsrechte-im-internet/
Dein Anliegen wird ab Seite 12 des PDFs behandelt. Ein strafrechtlich relevanter Tatbestand ist nicht erfüllt. Es ginge mehr darum, ob zivilrechtlich Schadensersatz geltendgemacht werden kann, wobei der Schaden begründet und beziffert werden können sollte. Die gute Dame könnte aber wissen, was sie tut, zumal der Klarname unkenntlich gemacht wurde. Dennoch würde ich ihren Anwalt mit dem Ersuchen darauf aufmerksam machen, dass der Beitrag zu entfernen wäre, da Du sonst rechtlich dagegen vorgehen würdest. Dann wird man schon merken, ob es bedenklich ist oder man sich auf der sicheren Seite wähnt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Mail auf Facebook gepostet
Ein Zivilprozess ist schon allein nervlich-psychisch immer die ultima Ratio!
Jeder gute Jurist/Anwalt versucht, es möglichst nicht zu einem Prozess kommen zu lassen, weil der Ausgang eines Prozesses doch nie mit Sicherheit vorhergesagt werden kann und menschliche Beziehung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen stets arg leiden bzw. überhaupt in die Brüche gehen.
Daher werden in der Regel alle Beteiligten bestrebt sein, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, z.B. einen Vergleich.
Jeder gute Jurist/Anwalt versucht, es möglichst nicht zu einem Prozess kommen zu lassen, weil der Ausgang eines Prozesses doch nie mit Sicherheit vorhergesagt werden kann und menschliche Beziehung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen stets arg leiden bzw. überhaupt in die Brüche gehen.
Daher werden in der Regel alle Beteiligten bestrebt sein, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, z.B. einen Vergleich.
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