Hallo,
wir wohnen derzeit in einer Eigentumswohnung und möchten (zusammen mit meinem Mann) ein Haus zum Preis von 450.000 € kaufen. Wie sieht es mit der Befreiung von der Grundbucheintragungsgebühr aus, wenn mein Sohn in der Wohnung bleibt? Muss ich ihm die Wohnung unbedingt schenken, vermieten oder das Eigentumsrecht auf ihn übertragen? Diese Optionen sind auch mit gewissen Kosten verbunden. Lohnt sich das überhaupt - oder gibt es vielleicht andere Lösungen?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
LG
Grundbucheintragungsgebühr Befreiung
Re: Grundbucheintragungsgebühr Befreiung
Um die Befreiung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie
1. im neuen Objekt Ihren Hauptwohnsitz begründen
und
2. Ihre "Wohnrechte" am alten Objekt aufgeben.
https://www.vertragsbegleiter.at/befreiung-eintragungsgebuehr-ab-1-4-2024/
In der Richtlinie der Justiz
https://www.justiz.gv.at/service/gebuehren-und-einbringungsrecht/ggg-richtlinie-25a-temporaere-befreiung.e12.de.html
wird dazu ausgeführt, dass eine bloße "prekaristische Überlassung", also eine unentgeltliche Überlassung gegen jederzeitigen Widerruf, nicht ausreichend sein soll.
Wenn Sie demnach Ihren Sohn dort einfach weiterhin (unentgeltlich) wohnen lassen, dann könnte dies dazu führen, dass das Gericht dies nicht als "Aufgabe der Wohnrechte" ansehen würde.
Die anderen Varianten (Vermietung, verschenken, verkaufen) würden zu entsprechenden NAchweisen führen.
Abgesehen davon, dass die Ersparnis von 1,1% von 450.000,--, also € 4.950,-- uU weniger wäre als zB die Kosten einer Schenkung , muss man vorrangig überlegen, ob man die Immobilie überhaupt "aus der Hand" geben will. Wenn das ohnedies geplant wäre, dann ist das natürlich jetzt der perfekte Zeitpunkt.
Meiner (rein persönlichen) Ansicht nach käme aber auch die Einräumung eines (verbücherten) und allenfalls befristeten (mindestens 5 Jahre!) Wohnungsgebrauchsrechtes oder Fruchtgenussrechtes https://www.vertragsbegleiter.at/wohnungsgebrauchsrecht-fruchtgenussrecht/)
in Frage. Auch in diesem Fall wäre Ihnen die Wohnmöglichkeit ja genommen und hätten Sie damit keine Wohnrechte mehr an der Wohnung.
Da es dazu - soweit ich das überblicke - aber keine bindenden Richtlinien oder Entscheidungen gibt, müsste man dies vorab mit dem zuständigen Gericht versuchen abzuklären.
Sollten hier Mitlesende Argumente gegen ein Wohnungsgebrauchsrecht oder Fruchtgenussrecht haben, bitte um Ihre Inputs!
1. im neuen Objekt Ihren Hauptwohnsitz begründen
und
2. Ihre "Wohnrechte" am alten Objekt aufgeben.
https://www.vertragsbegleiter.at/befreiung-eintragungsgebuehr-ab-1-4-2024/
In der Richtlinie der Justiz
https://www.justiz.gv.at/service/gebuehren-und-einbringungsrecht/ggg-richtlinie-25a-temporaere-befreiung.e12.de.html
wird dazu ausgeführt, dass eine bloße "prekaristische Überlassung", also eine unentgeltliche Überlassung gegen jederzeitigen Widerruf, nicht ausreichend sein soll.
Wenn Sie demnach Ihren Sohn dort einfach weiterhin (unentgeltlich) wohnen lassen, dann könnte dies dazu führen, dass das Gericht dies nicht als "Aufgabe der Wohnrechte" ansehen würde.
Die anderen Varianten (Vermietung, verschenken, verkaufen) würden zu entsprechenden NAchweisen führen.
Abgesehen davon, dass die Ersparnis von 1,1% von 450.000,--, also € 4.950,-- uU weniger wäre als zB die Kosten einer Schenkung , muss man vorrangig überlegen, ob man die Immobilie überhaupt "aus der Hand" geben will. Wenn das ohnedies geplant wäre, dann ist das natürlich jetzt der perfekte Zeitpunkt.
Meiner (rein persönlichen) Ansicht nach käme aber auch die Einräumung eines (verbücherten) und allenfalls befristeten (mindestens 5 Jahre!) Wohnungsgebrauchsrechtes oder Fruchtgenussrechtes https://www.vertragsbegleiter.at/wohnungsgebrauchsrecht-fruchtgenussrecht/)
in Frage. Auch in diesem Fall wäre Ihnen die Wohnmöglichkeit ja genommen und hätten Sie damit keine Wohnrechte mehr an der Wohnung.
Da es dazu - soweit ich das überblicke - aber keine bindenden Richtlinien oder Entscheidungen gibt, müsste man dies vorab mit dem zuständigen Gericht versuchen abzuklären.
Sollten hier Mitlesende Argumente gegen ein Wohnungsgebrauchsrecht oder Fruchtgenussrecht haben, bitte um Ihre Inputs!
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
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Re: Grundbucheintragungsgebühr Befreiung
Vielen Dank für die Informationen.
Momentan möchte ich die Wohnung noch nicht "aus der Hand" geben. Ich würde sie gerne irgendwann verkaufen und das Geld unter den Kindern aufteilen oder sie einfach an andere weitervermieten.
Wenn die Bank es zulässt (wegen des Kredits), wird nur mein Mann seinen Hauptwohnsitz in dem Haus haben, und ich möchte weiterhin meinen Hauptwohnsitz in der Wohnung oder nur einen Nebenwohnsitz haben.
Momentan möchte ich die Wohnung noch nicht "aus der Hand" geben. Ich würde sie gerne irgendwann verkaufen und das Geld unter den Kindern aufteilen oder sie einfach an andere weitervermieten.
Wenn die Bank es zulässt (wegen des Kredits), wird nur mein Mann seinen Hauptwohnsitz in dem Haus haben, und ich möchte weiterhin meinen Hauptwohnsitz in der Wohnung oder nur einen Nebenwohnsitz haben.
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