Hallo!
Kann mir bitte jemand kurz erklären, für welche Abgaben die BAO gilt?
Die BAO regelt ja beispielsweise den Antrag auf Stundung oder Aussetzung der Einhebung.
Kann ein solcher Antrag zB auch bei der Grunderwerbssteuer oder ImmoESt gestellt werden oder betrifft die BAO nur die Einkommensteuer, Umsatzsteuer, ...?
Vielen Dank!
Bundesabgabenordnung
Re: Bundesabgabenordnung
§ 1. BAO:
(1)Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes gelten in Angelegenheiten der öffentlichen Abgaben (mit Ausnahme der Verwaltungsabgaben des Bundes, der Länder und der Gemeinden) sowie der auf Grund unmittelbar wirksamer Rechtsvorschriften der Europäischen Union zu erhebenden öffentlichen Abgaben, in Angelegenheiten der Eingangs- und Ausgangsabgaben jedoch nur insoweit, als in den zollrechtlichen Vorschriften nicht anderes bestimmt ist, soweit diese Abgaben durch Abgabenbehörden des Bundes, der Länder oder der Gemeinden zu erheben sind.
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Und die ImmoESt ist Einkommensteuer (§§ 30ff. EStG)
(1)Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes gelten in Angelegenheiten der öffentlichen Abgaben (mit Ausnahme der Verwaltungsabgaben des Bundes, der Länder und der Gemeinden) sowie der auf Grund unmittelbar wirksamer Rechtsvorschriften der Europäischen Union zu erhebenden öffentlichen Abgaben, in Angelegenheiten der Eingangs- und Ausgangsabgaben jedoch nur insoweit, als in den zollrechtlichen Vorschriften nicht anderes bestimmt ist, soweit diese Abgaben durch Abgabenbehörden des Bundes, der Länder oder der Gemeinden zu erheben sind.
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Und die ImmoESt ist Einkommensteuer (§§ 30ff. EStG)
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
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Re: Bundesabgabenordnung
Ok, danke, also so wie ich das lese, findet die BAO demnach Anwendung auf die GrESt, ImmoESt usw..
Und ja - mein Fehler, die ImmoESt gehört natürlich zur ESt
Und ja - mein Fehler, die ImmoESt gehört natürlich zur ESt

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