Gartenpflege

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
Antworten
Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

Gartenpflege

Beitrag von JUSLINE » 24.10.2005, 17:01

Hallo,



mein Freund und ich wollen eine Wohnung in einem Haus mit zwei getrennten Wohnungen mieten, dazu gehört ein Rasen, den wir mitbenützen dürften.

Jetzt wurde uns von der (eventuell) zukünftigen Vermieterin mitgeilt, dass wir für die komplette Gartenpflege zuständig sind (es sei denn, sie vermietet den ersten Stock noch, dann wäre es geteilt).

Und zwar schreibt sie genau vor, dass wir alle zwei Wochen den Rasen mähen müssen und dann noch Unkraut jäten, Blumen gießen etc. . Sie möchte es auch anscheinend kontrollieren kommen und wenn es einmal nicht erledigt wurde, dann lässt sie einen Gärtner kommen, den wir dann bezahlen müssen (die Hälfte übernimmt sie, zieht noch jemand in den oberen Stock, werden die Kosten durch drei geteilt).

Es geht nicht darum, dass wir das nicht machen wollen, aber so genau kontrolliert werden - ist das zulässig? Oder könnte man eventuell eine Mietminderung vereinbaren, da sie sich auch etwas spart, wenn wir das machen?

Danke fürs Lesen und hoffentlich Antworten ;-)



Liebe Grüße

Tessa






DorisMihokovic
Beiträge: 716
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Gartenpflege

Beitrag von DorisMihokovic » 31.10.2005, 19:08

War die Gartenpflege so wie Sie sie beschrieben haben, VOR der Mietvertragsunterzeichnung im Gespraech bzw. wurde diese im Mietvertrag vereinbart? Wenn nicht, koennen Sie zur Gartenpflege nicht gezwungen werden, muessen allerdings anteilig die Kosten fuer den Gaertner uebernehmen.


westwind
Beiträge: 6
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Gartenpflege

Beitrag von westwind » 15.12.2005, 12:50

hallo tessa, in einem Urteil (Landgericht Detmold (AZ-2 S 180/88) ist zu lesen. Wenn sie vertraglich verpflichtet sind, sich um den Garten zu kümmern (bei Nutzung dürfte dies der Fall sein) :

Einfache Pflegearbeiten wie das Jäten von Unkraut, das Rasenmähen und das Umgraben von Beeten gehören dazu. Ein Mieter ist allerdings keine Fachkraft und kann nicht dazu verpflichtet werden, sich um das Beschneiden von Bäumen und Büschen zu kümmern. Das ist eideutig Sache des Eigentümers.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 17 Gäste