Letzte Woche unterzeichnete ich ein Mietanbot, in dem der 1.2.2005 als Bezugstermin festgehalten wurde, bis zu diesem Termin sollte auch die Renovierung des Badezimmers abgeschlossen sein. Es stellte sich aber heraus, das die Arbeiten wesentlich länger dauern werden, was natürlich den Einzugstermin beeinflußt.
In wie fern bin ich zur Zahlung der Maklerprovision verpflichtet, wenn sich Mietvertrag und Mietanbot nicht genau decken?
Sollte ich mit der Vertragsunterzeichnung bis zum Abschluß der Renovierungsarbeiten warten?
MFG mammut
Maklerprovision
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RE: Maklerprovision
Wenn sich Mietanbot und Mietvertrag nicht decken, so ist m.E. kein Vertrag zustande gekommen und damit auch keine Maklerprovision faellig.
RE: Maklerprovision
Gilt das auch, wenn ein ähnlicher Vertrag zustande kommt, d. h. lediglich ein anderer Bezugstermin im Mietvertrag als im Anbot steht???
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RE: Maklerprovision
Ein Vertrag kommt nur bei uebereinstimmender Willenserklaerung zustande. Diese fehlt m. E. in diesem Fall.
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