Hallo!
Ich bin Mieter in einem Studentenwohnheim und bezahle eine Pauschalmiete. Für Strom, Heizung und Warmwasser gibt es Akontos, die immer in Abzug gebracht werden.
Wie jedes Jahr kam auch heuer eine Mitteilung über eine Indexanpassung. Dabei fiel mir ein, das zwar die Miete immer indexgemäß angepasst wurde, die Akontos aber nicht. Gibt es seitens des Vermieters eine Verpflichtung dazu?
Im übrigen gibt es in meinem Vertrag eine Bestimmung, wonach ich keinen Anspruch auf Verzinsung der Kaution habe. das ist aber soweit ich in Erfahrung gebracht habe, nicht zulässig? Muß ich in diesem Fall jetzt schon etwas unternehmen oder reicht es, das bei Rückzahlung der Kaution zu tun? Der Vertrag besteht seit September 1999
Danke und lG
Martin
Frage zu Pauschalmiete
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- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Frage zu Pauschalmiete
M. E. kann, aber muessen die Nebenkostenakonti nicht an den Index angepasst werden.
Da Studentenheime meines Wissens nicht dem MRG unterliegen, koennte die Vereinbarung, dass die Kaution nicht zu verzinsen ist, rechtmaessig sein. Fragen Sie am besten bei der zustaendigen Beratungsstelle der OEH nach.
Da Studentenheime meines Wissens nicht dem MRG unterliegen, koennte die Vereinbarung, dass die Kaution nicht zu verzinsen ist, rechtmaessig sein. Fragen Sie am besten bei der zustaendigen Beratungsstelle der OEH nach.
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