Hallo
ich bin gerade in Verhandlungen bzgl. Kauf eines Einfamilienhauses. Der Verkäufer hat seit Juni 2004 befristet das Haus an eine Familie vermietet. So, jetzt komme ich und möchte das Haus kaufen und möchte ebenfalls, dass die Mieter nach meiner Vertragsunterzeichnung ausziehen.
Geht das so einfach ?
Muss der Verkäufer die Mieter kündigen und welche Kündigungsfrist hat er?
Muss ich die Mieter kündigen und welche Kündigungsfrist hat ich?
Oder geht das automatisch mit Vertragsunterzeichung, dass die Miete ausziehen müssen.
Welche Fristen muss wer einhalten bzw. ab wann muss man die Beteiligten informieren?
Besten Dank für Hilfe
liebe Grüße
todo
Kündigung Mieter
RE: Kündigung Mieter
die mieter müssen erst dann ausziehen, wenn ihr mietvertrag endet. wenn du ein hasu kaufst, dann musst du quasi die mieter mitkaufen.
lg, andreas
lg, andreas
RE: Kündigung Mieter
Das ist meiner Meinung nach nicht richtig.
Da es sich um ein Einfamilienhaus handelt und das Mietverhältnis erst im Jahr 2004 begann, gilt der Kündigungsschutz des MRG (Mietrechtsgesetz) nicht.
Der neue Eigentümer kann den Mietvertrag kündigen (die Frist weiss ich leider nicht genau, ich glaube aber ein Monat, falls vertrgalich nichts anderes vereinbart wurde).
Die Kündigung durch den neuen Eigentümer ist nur dann NICHT möglich, falls der Mietvertrag im Grundbuch eingetragen wurde (was wahrscheinlich nicht der Fall ist)
Da es sich um eine bedeutsame Frage handelt (falls die Befristung erst in weiter Zukunft abläuft), und hier im Forum unterschiedliche Meinungen bestehen, sollte wohl ein Rechtsanwalt kosultiert werden.
mfg,
Andreas
Da es sich um ein Einfamilienhaus handelt und das Mietverhältnis erst im Jahr 2004 begann, gilt der Kündigungsschutz des MRG (Mietrechtsgesetz) nicht.
Der neue Eigentümer kann den Mietvertrag kündigen (die Frist weiss ich leider nicht genau, ich glaube aber ein Monat, falls vertrgalich nichts anderes vereinbart wurde).
Die Kündigung durch den neuen Eigentümer ist nur dann NICHT möglich, falls der Mietvertrag im Grundbuch eingetragen wurde (was wahrscheinlich nicht der Fall ist)
Da es sich um eine bedeutsame Frage handelt (falls die Befristung erst in weiter Zukunft abläuft), und hier im Forum unterschiedliche Meinungen bestehen, sollte wohl ein Rechtsanwalt kosultiert werden.
mfg,
Andreas
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- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Kündigung Mieter
M. E. (auch ich bin kein Jurist) muss bei einem befristeten Vertragsverhaeltnis die Frist (von beiden Vertragsteilen) eingehalten werden, es sei denn, im Vertrag ist ein vorzeitiges Kuendigungsrecht vorgesehen.
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