Kündigung zugestellt oder nicht?

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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JUSLINE
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Kündigung zugestellt oder nicht?

Beitrag von JUSLINE » 07.08.2004, 11:29

Guten Morgen liebe Foris,

ich habe eine Frage, die mir sozusagen unter den Nägeln brennt:



Ich wohne seit 01.06.1997 in meiner Wohnung. Diese habe ich per Übergabe-Einschreiben am 27.08.2004 an meine Hausverwaltung geschickt.



Heute kam das Einschreiben zurück, keine Annahme (?)

Als ich gerade anrief, bekam ich eine Bandansage, dass meine Hausverwaltung vom 27.07. bis einschliesslich 08.08. Betriebsferien macht *kotzenkönnt*



Nein, ich wurde auch in den vergangenen Jahren nie über diesen Urlaub informiert.



Meine Frage: Ist meine Kündigung denn nun "eingegangen" (wenn ich die am Montag nochmal wegschicke) für diesen Monat? Oder verschiebt sich jetzt die Kündigungsfrist um einen Monat? Laut Stempel von der Post WÄRE der Brief am 28.07. dort gewesen, WENN denn da jemand gewesen wäre.



Im voraus schon mal ein nettes Dankeschön!



Grüssle

Heike



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JUSLINE
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RE: Kündigung zugestellt oder nicht?

Beitrag von JUSLINE » 07.08.2004, 15:11

Hallo, ich bin nur der liebe Marco!



Kündigung durch den Mieter

Der Mieter kann das unbefristete Mietverhältnis jederzeit unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten oder der gesetzlichen Kündigungsfrist (ein Monat) kündigen.

- Im MRG steht, daß Mietverträge nur gerichtlich gekündigt werden können. Daher muß auch der Mieter, wenn der Vermieter darauf besteht, gerichtlich kündigen, muß aber für die Kündigung keine Gründe angeben. In der Regel wird der Vermieter mit einer mündlichen oder schriftlichen Kündigung einverstanden sein. Falls mit Schwierigkeiten zu rechnen ist, sollte der Vermieter möglichst bald von der Kündigung informiert werden, damit eventuell noch genügend Zeit für die Einbringung der gerichtlichen Kündigung bleibt.



Das Problem bei eingeschriebenen Briefen: Man muss sie nicht abholen! Sie können 14 Tage bei der Post sinnlos herumliegen!



Bei Rsa-Briefen zählt der Tag der Zustellung!!







MarcoVanBasten@gmx.at (Alle Angaben sind ohne Gewähr, da ich kein Jurist bin!)


DorisMihokovic
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RE: Kündigung zugestellt oder nicht?

Beitrag von DorisMihokovic » 08.08.2004, 21:15

Offenbar hat die Hausverwaltung bei der Post eine Abwesenheitserklaerung hinterlegt, sodass der Einschreibebrief nicht (rechtsgueltig) zugestellt werden konnte. M. E. muessen Sie das Kuendigungsschreiben der HV nochmals schicken und die Kuendigungsfrist beginnt erst ab erfolgter Zustellung (d.h. in Ihrem Fall 1 Monat spaeter). Wenden Sie sich aber vorsichtshalber dennoch an den Rechtspfleger des zustaendigen Bezirksgerichts. Falls naemlich in Ihrem Mietvertrag die Moeglichkeit einer aussergerichtlichen Kuendigung nicht ausdruecklich vorgesehen ist, muessen Sie ohnedies die gerichtliche Kuendigung einbringen. Dies sollten Sie EHESTENS tun, da das Gericht auch wiederum einige Zeit benoetigt, bis das Schreiben an den Vermieter hinausgeht, sodass Sie moeglicherweise noch ein weiteres Monat verlieren koennten.

(Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewaehr!)

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JUSLINE
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RE: Kündigung zugestellt oder nicht?

Beitrag von JUSLINE » 13.08.2004, 08:58

Hallo Heike,



dieses Forum unter jusline.at bezieht sich auf österreichisches Recht. Wir kennen hier in Österreich kein "Übergabe-Einschreiben." In aller Regel obliegen Mietverhältnisse in Österreich der gerichtlichen Aufkündigung, d.h. die Aufkündigung bzw. auch ein Übergabs/Übernahmsauftrag muss dem anderen Teil seitens des Gerichts zugestellt werden. Dies erfolgt auch nicht per einfachem, privatem Einschreiben, sondern per Rückscheinbrief, und es gilt das Zustellgesetz.



mfg, akita






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