hallo zusammen,
werde demnächst eine EigW verkaufen. hätte mich im vorfeld eigentlich genügend informiert, allerdings kamen dem makler letztens wieder bedenken bezüglich der immoest. vlt könnt ich mir hier gewissheit verschaffen.
Sachverhalt:
Kauf der EigW 03.03.2011
Nicht durchgehend als HWS verwendet. Auch einige jahre vermietet.
Durchgehend als HWS in verwendung vom 07.09.2021 bis 09.10.2023
Datum des verkaufs September 2024.
Greift in diesem fall die hauptwohnsitzbefreiung?
danke für eure hilfe
glg DB
Hauptwohnsitzbefreiung (zweijahresregelung)
Re: Hauptwohnsitzbefreiung (Zweijahresregelung)
Dem Gesetzestext von § 30 Abs.2 Z 1 lit.4 EStG (Einkommensteuergesetz) nach wäre man von der Immobilienertragsteuer (Immo-ESt) befreit, wenn man dort ab der Anschaffung oder Herstellung (Fertigstellung) bis zur Veräußerung für mindestens zwei Jahre durchgehend Hauptwohnsitzer war und der Hauptwohnsitz aufgegeben wird. Dabei muss die Wohnung beim Kauf innerhalb der Toleranzfrist von spätestens einem Jahr als Hauptwohnsitz bezogen und beim Verkauf der Wohnsitz vor oder nach dieser Toleranzfrist aufgegeben werden (Einkommensteuerrichtlinien EStR Rz 6641). Demnach erfüllst Du zwar die Kriterien rund um die Veräußerung. Für die Hauptwohnsitzbefreiung hättest Du die Wohnung aber frühestens irgendwann im September 2020 kaufen sollen. Die Bedenken des Maklers sollten sich daher als richtig erweisen!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Hauptwohnsitzbefreiung (zweijahresregelung)
Da Sie nicht durchgehend von der Anschaffung bis zur Veräußerung dort Ihren Hauptwohnsitz hatten, wären Sie nur befreit, wenn Sie in den 10 Jahren vor der Veräußerung durchgehende 5 Jahre HWS hätten. Da auch das nicht gegeben ist, sind Sie steuerpflichtig.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
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Re: Hauptwohnsitzbefreiung (zweijahresregelung)
warum spielt hier das kaufdatum eine rolle?
datum kaufvertrag 3.3.2011. hws gegründet am 5.3.2011. ( tolleranzfrist erfüllt)
verkauf im september 2024. hws begründet sep. 2021 aufgegeben okt. 2023. ( 2 jahr hws und die wohnung innerhalb eines jahres verkauft. kreterien erfüllt).
ich sehe nicht welche auflagen ich nicht erfüllt hätte um nich steuerbefreit zu sein.
lg
datum kaufvertrag 3.3.2011. hws gegründet am 5.3.2011. ( tolleranzfrist erfüllt)
verkauf im september 2024. hws begründet sep. 2021 aufgegeben okt. 2023. ( 2 jahr hws und die wohnung innerhalb eines jahres verkauft. kreterien erfüllt).
ich sehe nicht welche auflagen ich nicht erfüllt hätte um nich steuerbefreit zu sein.
lg
Re: Hauptwohnsitzbefreiung (Zweijahresregelung)
Bei der Zweijahresregelung heißt es eben "durchgehend für mindestens zwei Jahre" ab Anschaffung mit einer Jahrestoleranz für die Anmeldung des Hauptwohnsitzes. Ansonsten wäre die "5 aus 10-Regelung" zu erfüllen.
Zuletzt geändert von alles2 am 28.07.2024, 23:11, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Hauptwohnsitzbefreiung (zweijahresregelung)
Entweder durchgehend vom Erwerb bis zur Veräußerung (haben Sie nicht), oder 5 in 10.
Die 5 in 10 ist aber auch nicht erfüllt, wenn 2021 begründet und 2023 aufgegeben.
Die 5 in 10 ist aber auch nicht erfüllt, wenn 2021 begründet und 2023 aufgegeben.
RA Mag. Michael Gruner
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