Hallo Leute!
Ich hoffe ich bin hier richtig bzw. es passt dass ich hier nachfrage, sonst einfach bitte löschen.
Meine Schwester hat vor ein paar Jahren in Innsbruck eine Gemeindewohnung mit ihrem damaligen Partner bezogen. (Neue Heimat Tirol)
Der Mietvertrag ist unbefristet. Er ist schon vor über 2 Jahren ausgezogen und seitdem weigert er sich jegliche Kündigung, noch Bestätigung dass er aus dem Mietvertrag ausscheiden möchte, zu unterschreiben. Sie begleicht den vollen Mietzins.
Da sie beide Hauptmieter sind, wird ihr von der NHT und AK gesagt, dass sie absolut nichts machen kann, solange er nicht unterschreibt.
Jetzt stellt sich die Frage ob es nicht irgendwelche Möglichkeiten gibt? Ich meine es kann ja nicht sein dass sie jetzt weder aus der Wohnung raus kann, noch irgendwie sich selbst helfen kann, wenn er ja offensichtlich nur versucht sie zu schikanieren?
Vielen Dank vorab für eure Zeit!
Liebe Grüße
Patrick
Kündigung unbefristeter Mietvertrag
Re: Kündigung unbefristeter Mietvertrag
Wenn der Vertrag nicht mieterseitig gekündigt werden kann, kann der Vermieter aus wichtigen Gründen den Mietvertrag kündigen (§ 30 Abs.1 MRG). Nach § 30 Abs.2 MRG kann als wichtiger Grund insbesondere angesehen werden, wenn der Mieter trotz einer nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgten Mahnung mit der Bezahlung des Mietzinses über die übliche oder ihm bisher zugestandene Frist hinaus, mindestens aber acht Tage im Rückstand ist, oder wenn die vermietete Wohnung nicht zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses des Mieters regelmäßig verwendet wird, es sei denn, dass der Mieter zu Kur- oder Unterrichtszwecken oder aus beruflichen Gründen abwesend ist.
Das bedeutet: Zieht sie aus und wird keine Miete bezahlt oder stellt sich heraus, dass dort niemand mehr wohnt, kann der Vermieter den Vertrag gerichtlich kündigen (§ 33 Abs.1 MRG). Die Verfahrenskosten hätten sie bei einem gemeinsamen Mietvertrag mit Solidarschuld zu tragen. Liegt das Verschulden beim früheren Partner, könnte er von ihr auf Schadensersatz geklagt werden. Außer er hatte sich bei der Kaution beteiligt, welche die anfallenden Kosten decken.
Das bedeutet: Zieht sie aus und wird keine Miete bezahlt oder stellt sich heraus, dass dort niemand mehr wohnt, kann der Vermieter den Vertrag gerichtlich kündigen (§ 33 Abs.1 MRG). Die Verfahrenskosten hätten sie bei einem gemeinsamen Mietvertrag mit Solidarschuld zu tragen. Liegt das Verschulden beim früheren Partner, könnte er von ihr auf Schadensersatz geklagt werden. Außer er hatte sich bei der Kaution beteiligt, welche die anfallenden Kosten decken.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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