Vertragsende 31.05.04 - Auszug aber erst zum 15.06.04 möglic

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Vertragsende 31.05.04 - Auszug aber erst zum 15.06.04 möglic

Beitrag von JUSLINE » 29.05.2004, 12:59

Ich habe folgendes Problem:

Mein Mietvertrag endet am 31.Mai 2004, aus verschiedenen Gründen ist es mir aber erst möglich zum 15.Juni 2004 auszuziehen und die Wohnung zu übergeben. Das Verhältnis zu meinem VM ist schlecht und angespannt... Ich habe ihm die Situation in einem Brief erklärt, darauf hin rief er mich an und forderte meinen Auszug bis zum 31.5. nebst Übergabe und sagte er dulde keine Verlängerung.

Meine Frage: Was kann mir passieren wenn ich nicht bis Dienstag ausziehe?




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RE: Vertragsende 31.05.04 - Auszug aber erst zum 15.06.04 mö

Beitrag von JUSLINE » 29.05.2004, 13:15

Sind Sie da in einem Beherbergungsbetrieb oder "normal" als Mieter?



Falls letzteres, dann kann der Vermieter Räumungsklage gegen Sie einbringen. Vorher wird er vielleicht zum Rechtsanwalt gehen, der Ihnen einen Brief samt Honorarforderung für sein Einschreiten zusenden wird. Sie können auch auf Schadenersatz geklagt werden. Sie werden wohl auch noch für das nächste Monat weiterzahlen müssen (aber möglicherweise nicht so glimpflich wegkommen), dass es bei diesem Betrag bleibt.



Es gibt auch die Möglichkeit von "Self-Storage", und ähnlichen Betrieben, wo Sie Übersiedlungsgut einlagern können, bis Sie in die nächste Wohnung ziehen könnten.



mfg,



Akita


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RE: Vertragsende 31.05.04 - Auszug aber erst zum 15.06.04 mö

Beitrag von JUSLINE » 29.05.2004, 14:29

Hallo,



es ist ein "normaler Wohnungsmietvertrag". Erstmal Danke für Ihre schnell Antwort. Einlagern der Möbel etc. ist schlecht denn wo soll ich dann die Zeit über bleiben? Es ging mir im wesentlichen darum ob der VM einfach meine Sachen vor die Tür stellen darf!



Gruß


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RE: Vertragsende 31.05.04 - Auszug aber erst zum 15.06.04 mö

Beitrag von JUSLINE » 29.05.2004, 16:23

> es ist ein "normaler Wohnungsmietvertrag". Erstmal Danke für Ihre schnell Antwort. Einlagern der Möbel etc. ist schlecht denn wo soll ich dann die Zeit über bleiben? Es ging mir im wesentlichen darum ob der VM einfach meine Sachen vor die Tür stellen darf!



Nein, das darf er nicht. Aber was ist, wenn er sich nicht dran hält? Was tun Sie dann? (praktische Frage). Sie müssen Ihren Vermieter selbst einzuschätzen versuchen. Wenn Sie nicht allzuviele Sachen haben, und grundsätzlich zum Vertragsende stehen, sollte es doch möglich sein, dass Sie für diese kommenden vierzehn Tage ein Zimmer mit Frühstück oäm. organisieren, was mE billiger kommt, als die finanziellen Forderungen des Vermieters zu befriedigen, wenn dieser bei Ihrem Nichtauszug zu Anwalt und Gericht geht.



mfg, Akita






DorisMihokovic
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RE: Vertragsende 31.05.04 - Auszug aber erst zum 15.06.04 mö

Beitrag von DorisMihokovic » 31.05.2004, 11:44

Wenn Sie nicht zeitgerecht ausziehen, MUSS m .E. der Vermieter sogar zu Gericht gehen. Wuerde er Ihren Verbleib in der Wohnung mehr als 14 Tage dulden, wuerde der Mietvertrag in ein unbefristetes Mietverhaeltnis uebergehen. Eine Verlaengerung des Vertrages um weniger als 3 Jahre ist nicht zulaessig.

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