Pfefferspray trotz Waffensperre?

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daniel1ritz
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Pfefferspray trotz Waffensperre?

Beitrag von daniel1ritz » 25.05.2024, 16:16

Hallo zusammen,
ich hatte damals durch meinen Zivildienst ja eine 15-jährige Waffensperre erhalten.
Da ich ziemlich viel draußen, auch viel im Wald unterwegs bin und man doch immer mal wieder von Bären und anderen Tieren in der Nähe hört würde ich mich gerne selbst schützen bzw. zumindest möchte ich einfach mehr das Gefühl von Sicherheit haben.

Wie sieht das ganze dann eigentlich aus bzgl. Waffensperre und Pfefferspray/Tierabwehrspray? Dieses gilt doch meines Wissens auch als Waffe, aber da die Waffensperre durch den Zivildienst nur für (mehr oder weniger) Schusswaffen gilt, darf ich dieses ganz normal mit mir führen und auch aus Notwehr gegen Tiere einsetzen, oder?
:)



alles2
Beiträge: 3407
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Re: Pfefferspray trotz Waffensperre?

Beitrag von alles2 » 26.05.2024, 02:19

Bitte diesen Beitrag überspringen, da es sich auf den allgemeinen Waffenverbot bezieht und nicht grundsätzlich für Zivildiener gilt!

Nach § 1 Abs.1 Z 1 WaffG (Waffengesetz) sind Waffen Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen. Der Waffenverbot bezieht sich daher nicht nur auf typische Schusswaffen, sondern auch auf Pfefferspray, weil es in erster Linie der Verteidigung dient.
Zuletzt geändert von alles2 am 27.05.2024, 12:30, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Andomy
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Re: Pfefferspray trotz Waffensperre?

Beitrag von Andomy » 26.05.2024, 11:39

Gem. § 5 (5) Zivildienstgesetz ist der Erwerb und Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen für die Dauer von 15 Jahren untersagt.
- Nach dem Wortlaut ist nur der Erwerb und Besitz von verbotenen Waffen untersagt. Im Umkehrschluss gilt das Verbot nicht für Waffen, welche keine verbotenen Waffen sind, so lange diese nicht Kriegsmaterial oder Schusswaffen sind.

Gem. § 1 Z 1 WaffG sind Waffen Gegenstände die nach ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen.
- Genau dafür soll das Pfefferspray vom Wesen her verwendet werden. Um sich vor Angriffen von Menschen (und Tieren) wehren zu können. Es hat keinen anderen Nutzen. Damit ist das Pfefferspray eine Waffe. Diese Meinung wird auch von österreich.gv.at vertreten: https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesetze_und_recht/waffenrecht/Seite.2450220.html

Die verbotenen Waffen sind in § 17 WaffG taxativ aufgelistet. Dort lässt sich keine Bestimmung finden in der das Pfefferspray als verbotene Waffe interpretiert werden könnte.

Demnach ist ein Pfefferspray eine Waffe, jedoch keine verbotene Waffe, weshalb du diese mit dir führen darfst.

alles2
Beiträge: 3407
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Pfefferspray trotz Waffensperre?

Beitrag von alles2 » 26.05.2024, 14:13

Besten Dank für den wertvollen Einschub, den ich vor lauter Fokussierung auf den Begriff "Waffensperre" nicht auf dem Schirm hatte. Es soll sogar einfache Polizisten und Waffenhändler geben, die Bedenken haben, wenn Zivildiener bis zum im Feststellungsbescheid eingetragenen Tag Pfefferspray in Händen halten.
Demnach dürfte es sich bei § 5 Abs.5 ZDG um kein generelles Waffenverbot handeln und nicht für freie Waffen gelten, sondern die Grundlage dafür darstellen, dass den Zivildienern - von gewissen Ausnahmen abgesehen - keine Waffenbesitzkarte und kein Waffenpass ausgestellt werden darf oder diese gar entzogen werden kann (§ 75b ZDG) und sie keine Schusswaffe führen dürfen.

PS:
Das wurde mir am darauffolgenden Werktag nun von meinem betrauten Waffenamt bestätigt.
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