WBK mit Vorstrafe?

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Krallerich
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WBK mit Vorstrafe?

Beitrag von Krallerich » 24.05.2024, 21:15

Hallo alle zusammen.
Ich möchte eben kurz meine Situation schildern:
2015 wurde ich wegen Wiederbetätigung nach §3g verurteilt (ich hab in einem Forum viel Scheiße geschrieben).
Die Tat habe ich mit 17 Jahren begangen, das war dann ca. 7 Jahre zuvor also um 2008. Es war also ein Urteil nach dem Jugendstrafrecht und ich habe 9 Monate bedingt bekommen. Nun meine Frage lautet mit dem Hintergrund ist es für mich noch möglich eine Waffenbesitzkarte zu bekommen?
MfG



alles2
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Re: WBK mit Vorstrafe?

Beitrag von alles2 » 24.05.2024, 23:40

Bei einer Verurteilung nach dem Verbotsgesetz, wie hier nach § 3g VbtG, gilt man gemäß § 8 Abs.3 Z 5 WaffG (Waffengesetz) nicht jedenfalls als unzuverlässig. Selbst bei der höchsten ausgesprochenen Probezeit entsprechend § 43 Abs.1 StGB von 3 Jahren und unter Berücksichtigung der anschließenden Tilgungsfrist von 5 Jahren laut § 3 Abs.1 Z 2 iVm § 2 Abs.1 TilG (Tilgungsgesetz), käme § 8 Abs.4 erster Satz WaffG zur Anwendung und Du solltest als verlässlich gelten, wenn es um das Führen einer Waffe geht.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Krallerich
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Re: WBK mit Vorstrafe?

Beitrag von Krallerich » 24.05.2024, 23:52

alles2 hat geschrieben:
24.05.2024, 23:40
Bei einer Verurteilung nach dem Verbotsgesetz, wie hier nach § 3g VbtG, gilt man gemäß § 8 Abs.3 Z 5 WaffG (Waffengesetz) nicht jedenfalls als unzuverlässig. Selbst bei der höchsten ausgesprochenen Probezeit entsprechend § 43 Abs.1 StGB von 3 Jahren und unter Berücksichtigung der anschließenden Tilgungsfrist von 5 Jahren laut § 3 Abs.1 Z 2 iVm § 2 Abs.1 TilG (Tilgungsgesetz), käme § 8 Abs.4 erster Satz WaffG zur Anwendung und Du solltest als verlässlich gelten, wenn es um das Führen einer Waffe geht.
Danke schon mal für die ausführliche Antwort. Also rein rechtlich gesehen würde ich als verlässlich gelten wenn ich das jetzt richtig verstanden habe? Ich nehme aber an, dass der Sachbearbeiter beim Amt dann trotzdem bei seiner Recherche irgendwie auf einen Polizeiakt deswegen stoßen würde oder? Abruf im EKIS als Stichwort.

alles2
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Re: WBK mit Vorstrafe?

Beitrag von alles2 » 24.05.2024, 23:59

Kann auch nur nach dem gehen, was Du von Dir preisgegeben hast. Demnach wüsste ich nicht, was Deiner Absicht entgegenstehen könnte. Welche Überprüfungen der Sachbearbeiter vornimmt, sollte Dich nicht berühren, sofern sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Du könntest mal den Antrag stellen und schauen, was dabei herauskommt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Krallerich
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Re: WBK mit Vorstrafe?

Beitrag von Krallerich » 25.05.2024, 00:05

alles2 hat geschrieben:
24.05.2024, 23:59
Kann auch nur nach dem gehen, was Du von Dir preisgegeben hast. Demnach wüsste ich nicht, was Deiner Absicht entgegenstehen könnte. Welche Überprüfungen der Sachbearbeiter vornimmt, sollte Dich nicht berühren, sofern sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Du könntest mal den Antrag stellen und schauen, was dabei herauskommt.
Ja werde ich auch machen. Hab heute erstmal alle anderen Voraussetzungen erledigt und werde nächste Woche einen Termin machen.

alles2
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Re: WBK mit Vorstrafe?

Beitrag von alles2 » 25.05.2024, 02:36

Lass uns dann bitte von dem Ergebnis wissen. Im Bedarfsfall können wir so die Sachlage näher erörtern.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Chinmayi
Beiträge: 1
Registriert: 29.05.2024, 09:48

Re: WBK mit Vorstrafe?

Beitrag von Chinmayi » 29.05.2024, 09:59


Hallo alle zusammen.
Ich möchte eben kurz meine Situation schildern:
2015 wurde ich wegen Wiederbetätigung nach §3g verurteilt (ich hab in einem Forum viel Scheiße geschrieben).
Die Tat habe ich mit 17 Jahren begangen, das war dann ca. 7 Jahre zuvor also um 2008. Es war also ein Urteil nach dem Jugendstrafrecht und ich habe 9 Monate bedingt bekommen. Nun meine Frage lautet mit dem Hintergrund ist es für mich noch möglich eine Waffenbesitzkarte zu bekommen?
MfG
My advice would be that you focus on your personal development and maturation first.

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