Hallo allerseits!
Ich habe mal eine Frage bezüglich der Nachverrechnung von Kanalgebühren. Meine Gemeinde in OÖ hat mich kontaktiert und gemeint, dass die Kanalgebühren seit 2019 falsch berechnet wurden. Nun werden €1500 extra eingefordert.
Ist dies rechtens? Ist es möglich und sinnvoll, diesbezüglich Einspruch zu erheben?
Der Fehler liegt eindeutig nicht bei uns, sondern bei der Gemeinde.
Um einen Tipp wäre ich natürlich dankbar.
Danke und liebe Grüße!
Nachverrechnung von Kanalgebühren
Re: Nachverrechnung von Kanalgebühren
Es kann sein, dass die Kanalgebühren schon länger falsch vorgeschrieben wurden. Aber bei den Abgabennachzahlungen darf die Gemeinde nach § 207 Abs.2 BAO (Bundesabgabenordnung) bis zu 5 Jahre zurückgehen. Um beurteilen zu können, ob sich eine Beeinspruchung lohnt, müsste man erfahren, warum die Abgabenvorschreibung dazumals fehlerbehaftet gewesen sein soll und ob nun alles mit rechten Dingen abgehandelt wurde.
Zuletzt geändert von alles2 am 22.05.2024, 20:52, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Nachverrechnung von Kanalgebühren
Vielen Dank für die Antwort!alles2 hat geschrieben: ↑22.05.2024, 12:01Es kann sein, dass die Kanalgebühren schon länger falsch vorgeschrieben wurden. Aber bei den Abgabennachzahlungen darf die Gemeinde nach § 207 Abs.2 BAO (Bundesabgabenordnung) bis zu 5 Jahre zurückgehen. Um beurteilen zu können, ob sich einen Beeinspruchung lohnt, müsste man erfahren, warum die Abgabenvorschreibung dazumals fehlerbehaftet gewesen sein soll und ob nun alles mit rechten Dingen abgehandelt wurde.
Aus meiner Sicht ist die Änderung gerechtfertig, da anscheinend die m2 falsch berechnet wurden. Da wir nicht genau wussten, wie dies gerechnet wird, ist dies weder uns noch der Gemeinde aufgefallen.
Anhand dieser Einschätzung gehe ich davon aus, dass kein Weg daran vorbei führt, dies akzeptieren zu müssen.
Re: Nachverrechnung von Kanalgebühren
Ich kann Dich dahingehend beruhigen, dass meine Gemeinde auch eine Nachforderung ausgestellt hätte. Hatte dort extra angerufen und ohne wem was in den Mund gelegt zu haben, hatte die Gemeindebedienstete die zurückreichende Zeitdauer genannt. Die gesetzliche Grundlage kannte sie nicht aus dem Stegreif. Mit dem richtigen Stichwort war es in der BAO schnell gefunden. Daher kannst Du davon ausgehen, dass Deine Gemeinde nicht willkürlich gehandelt hat
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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