Liebe Forumsmitglieder!
Ich habe eine generelle Frage als juristischer Laie bezüglich des Verstoßes von Gesetzen, wenn sich diese in der Zwischenzeit geändert haben:
Wenn jemand einen Gesetzesverstoß (nehme an ist bei allen Sachen wie Strafsachen, Verwaltungsübertretung, Anonymverfügung und was es sonst alles noch gibt) verübt, beispielsweise am 31.12.2024 begeht und mit 1.1.2025 das Gesetz sich ändert, dass es diese Straftat gar nicht mehr gibt oder erst gibt oder sich die Strafhöhe ändert, dann nehme ich als Mensch mit Hausverstand an, dass die Strafe, obwohl sie natürlich erst nach dem 1.1.2025 ausgestellt wird, nach der alten Rechtslage vor dem 1.1.2025 bemessen werden muss oder gilt da juristisch etwas anderes?
Danke und guten Wochenstart wünscht
Anton
Gültigkeit der Gesetze und Strafbemessung
Re: Gültigkeit der Gesetze und Strafbemessung
Das Thema hatten wir in Bezug auf das StGB bereits:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=15096#p35517
Demnach wäre entsprechend § 61 StGB die für den Täter günstigere Regelung anzuwenden. Mit § 1 Abs.2 VStG (Verwaltungsstrafgesetz) folgen auch Verwaltungsstrafen dieser Anwendung.
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=15096#p35517
Demnach wäre entsprechend § 61 StGB die für den Täter günstigere Regelung anzuwenden. Mit § 1 Abs.2 VStG (Verwaltungsstrafgesetz) folgen auch Verwaltungsstrafen dieser Anwendung.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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