Hallo,
mein ehemaliger Vermieter zahlt mir meine Kaution nicht in voller Höhe zurück wegen Kontoführungsgebühren.
Wie ist das gesetzlich? Wie ist die Judikatur? Wer trägt etwaige Kontoführungsgebühren? Mieter oder Vermieter?
Gebühren Kautionskonto
Re: Gebühren Kautionskonto
Es kommt auf die (vertragliche) Vereinbarungssache an, weshalb das Gesetz für diese spezielle Angelegenheit nichts vorgibt. Wir hatten hier eine ähnliche Ausgangslage, jedoch mit eventuell umgekehrten Vorzeichen (Wem stehen die Guthabenzinsen bei einem Mietkautionssparbuch zu?):
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=6&t=16825
Dein Beitrag liest sich so, wie wenn für die Kaution eigens ein Bankkonto angelegt wurde, der auf den Namen des Vermieters läuft. Für diese Variante hätte dann er die Verantwortung zu tragen, wenn (nur) er es so haben wollte, während es nicht auf den Mieter zurückfallen kann und man es auch hätte anders lösen können. Außer der Mietvertrag besagt was anderes, weshalb man sich diesbezüglich zuerst vergewissern sollte.
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=6&t=16825
Dein Beitrag liest sich so, wie wenn für die Kaution eigens ein Bankkonto angelegt wurde, der auf den Namen des Vermieters läuft. Für diese Variante hätte dann er die Verantwortung zu tragen, wenn (nur) er es so haben wollte, während es nicht auf den Mieter zurückfallen kann und man es auch hätte anders lösen können. Außer der Mietvertrag besagt was anderes, weshalb man sich diesbezüglich zuerst vergewissern sollte.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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