Folgende Frage:
Mann und Frau sind verheiratet, Mann hat zwei Kinder (beide Erwachsen) deren Mutter aber nicht die Ehefrau ist (Stiefmutter, nicht adoptiert)
Die Frau will unbedingt, dass das gemeinsame Haus (von ihr und dem Mann, sie hat 80% des Kaufpreises bezahlt und er 20%) nach dem Tod des Mannes ihr gehört. Sie hat Angst, dass sie die Kinder auszahlen muss und deswegen das Haus verkaufen muss. Deswegen verlangt sie von den Kindern, dass sie einen Verzicht unterschreiben, der beinhaltet, dass die Kinder nach dem Tod das Haus nicht herausverlangen. (Das wollen die Kinder natürlich nicht)
Der Mann hat nicht nur das Haus als "Vermögen", sondern es bestehen auch noch zwei weitere Immobilien.
Ist so ein Verzicht überhaupt wirksam?
Können die Kinder das Haus nach dem Tod herausverlangen?
Kann das Haus generell von der Erbschaft ausgeschlossen werden?
Erbrecht - Stiefmutter, Kinder des Ehegatten
Re: Erbrecht - Stiefmutter, Kinder des Ehegatten
…wer Sicherheit wünscht, muss seine Ziele rechtlich absichern - wenden Sie sich doch an einen Notar oder Anwalt - die haben für solche Fälle z.B. Testamentsvollstreckung garniert mit Strafklauseln im Falle der Nichtbefolgung pfannenfertig in der Schublade…
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Re: Erbrecht - Stiefmutter, Kinder des Ehegatten
Dem hinterbliebenen Ehegatten/der Ehegattin steht ohnehin das Wohnrecht zu.
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