Besitzstörung oder dubiose Kostenfalle?

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der_kommentar
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Besitzstörung oder dubiose Kostenfalle?

Beitrag von der_kommentar » 19.04.2023, 19:47

Hallo,

mich würde interessieren was Ihr von dieser Kostenfalle haltet. Vor allem interessiert mich die Meinung von @alles2 und @MG.

Auch ich habe hier zwei Zahlungsaufforderungen erhalten die ich bis heute ignoriert habe.

Autofahrer werden für das Wenden in einer Donaustädter Sackgasse zur Kasse gebeten. 795 Euro sollen sie für ihr vermeintliches Vergehen bezahlen. Das Wenden in der Sackgasse ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten oftmals schwierig. "Da lässt man sich schnell dazu verleiten, die freie Einfahrt des Parkplatzes zu benutzen"

https://www.heute.at/s/abzocke-wer-in-wien-hier-umdreht-zahlt-800-strafe-100260485

Rechtlich gesehen ist eine Besitzstörung, auch wenn es nur 2-3 Sekunde war und die Intention keine Störung war. Moralisch und menschlich gesehen ist es eine Abzocke. Die offene und freie Einfahrt auf den Parkplatz lädt also dazu ein, sie für das Wendemanöver kurzfristig auszunutzen. Wenn der Besitzer wirklich nicht gestört werden möchte, kann er ja die Liegenschaft einzäunen oder einen Schranken installieren anstatt 4xKameras professionell in jede Ecke zu pflanzen.

Für den Rechts-Experten stellt sich nämlich die Frage: "Schreibt hier der Gestörte? Und noch viel wichtiger: Hat er das Recht zu dem Schreiben? Man kann nicht Geld für eine Besitzstörung verlangen, ohne zu erwähnen, wer der Gestörte überhaupt ist."
In solchen Fällen ist die sogenannte "Erheblichkeitsschwelle" von großer Relevanz


Anscheinend zahlt hier jeder, da es sich dabei um ein Vergleichsangebot handelt, das eben Druck auf die Autofahrer ausüben soll.

Ich habe damals dem Anwalt eine Erklärung gegeben, und dass ich natürlich nicht zahle und mich auf die Klage freue.

Und der Anwalt/Liegenschaftsbesitzer möchte sich sein Geschäft-Modell nicht durch hartnäckige Leute wie mir ruinieren und sieht von einer Klage ab. Bei mir hat es sich mittlerweile schon verjährt da eine Besitzstörungsklage nach sechs Wochen eingebracht werden muss, ansonsten ist sie verspätet und wird vom Gericht zurückgewiesen.

Was haltet Ihr von dieser Vorgehensweise vom Liegenschaftsbesitzer und Anwalt?



alles2
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Re: Besitzstörung oder dubiose Kostenfalle?

Beitrag von alles2 » 19.04.2023, 21:36

Offengestanden möchte ich mich dazu nicht weiter äußern, weil dazu schon alles gesagt ist und sich Deine Meinungen auch in den Kommentaren des Artikels finden. Da braucht es nicht noch mindestens zwei weitere. Was ich von derartigen Anwälten halte, was es mit Raubrittertum auf sich hat und wie man mit der Situation umgehen könnte, findet sich zusammengefasst im folgenden Thread:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=7&t=18042

Ich hatte die Sachlage ganz genau verfolgt und auch die besagte Zeitung hat mehr wie genug darüber berichtet:

https://www.heute.at/s/12-sekunden-auf-parkplatz-wiener-kassiert-800-strafe-100260678
https://www.heute.at/s/wut-wiener-erpresst-falsch-fahrer-in-donaustaedter-sackgasse-100261548

Selbst in Google Maps wurde vor der Franz-Eduard-Matras-Gasse 5-7 gewarnt, indem dort ein POI mit dem Titel "Kostenfalle Befahren Wenden verboten" markiert wurde. Zuhauf hatten die Leute es negativ bewertet, die dann alle gelöscht wurden. Sie ließen es nicht auf sich beruhen und verpackten ihre Kritik oder Warnung in eine positive Rezension (siehe meine Dokumentation vom 22.3.2023):

Kostenfalle.jpg
Kostenfalle.jpg (62.66 KiB) 2782 mal betrachtet

Doch auch das ist nicht mehr möglich, weil der POI entfernt wurde.

In einem ähnlichen Fall in St. Pölten beim ehemaligen Billa-Parkplatz in der Kremser Landstraße 12 hatte sich mal der Eigentümer und sein Anwalt dazu geäußert:

https://www.heute.at/s/365-strafe-darum-cashe-ich-bei-parkplatzsuendern-ab-100164134

In den 365 Euro sollen 200 Euro Schadensersatz (an den Besitzer), 100 Euro für den Anwalt, 50 Euro Überwachungs- und Dokumentationskosten und rund 15 Euro Lenkererhebungskosten enthalten sein. Schon damals meinte derselbe ÖAMTC-Rechtsberater Nikolaus Authried dazu, dass man bei einer Besitzstörungsklage vor Gericht pauschal so nicht durchkäme, da im Verfahren nur entstandene Kosten begehrt werden können. Damit verbunden sei das Risiko, dass doch geklagt wird, wodurch zusätzlich Prozesskosten anlaufen, auch wenn das Gericht dem Besitzer letztlich weniger Geld zuspricht. Eine Möglichkeit sei, in Verhandlungen zu treten und ein Gegenangebot zu machen.

Und weil sich die Prozesskosten auf 2 bis 3 Tausend Euro belaufen können, raten Anwälte oft dazu, gleich zu zahlen. Manchmal auch, nur einen Teil zu zahlen und hoffen, dass nichts mehr kommt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Hank
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Re: Besitzstörung oder dubiose Kostenfalle?

Beitrag von Hank » 22.04.2023, 21:48

…der Amtsgebrauch der Gerichte in Sachen „Besitzstörung“ ist im engen Wien, wo man oft stundenlang einen Parkplatz suchen muss, eben ein viel strengerer als in ländlichen Gegenden…

der_kommentar
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Re: Besitzstörung oder dubiose Kostenfalle?

Beitrag von der_kommentar » 24.04.2023, 19:23

Letzen Monat ein Freund von nem Freund ertappt.

Drohbrief mit 500€ erhalten. Er hat mich gefragt was ich gemacht hab. Sagte Ihm, Zahl nicht!
Er hatte Angst. Ich sagte er wird eh nicht gleich klagen, vertrau mir.

Er zahlte nicht.

3-4 Wochen später kam neuer Drohbrief. Diesmal stand 290€ drinnen sofort oder 5 Monatsratenzahlung a 100€.

Sagte Ihm na siehst du wie krampfhaft er versucht mit Ach und Krach Druck zu machen. Weil er nicht klagen will.

Sagte ich würde es noch immer ignorieren, aber wenn du ruhiger schlafen möchtest kannst du es auch zahlen.

Er hat dann die 290€ gezahlt. Hätte er nicht ignoriert und mich gefragt, hätte er bestimmt auch die 500€ gezahlt.

Ich würde den Typen gerne juristisch so fertig machen. Der verdient sich da dumm und deppat.

Hank
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Re: Besitzstörung oder dubiose Kostenfalle?

Beitrag von Hank » 08.05.2023, 01:00

…bei der Besitzstörungsklage geht es zwar um die sofortige Wiederherstellung des ruhigen Besitzstands, aber die Judikatur ermöglicht diese Inkassofallen, weil der „ruhige Besitz“ praktisch endlos oft gestört werden kann, ohne verloren zu gehen…

heilei
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Re: Besitzstörung oder dubiose Kostenfalle?

Beitrag von heilei » 13.05.2023, 09:00

Hallo,
ich bin auch ein indirekt Geschädigter von dem Parkplatz.
Mich würde aber interessieren, wie es dazu beim Datenschutz aussieht.
Wenn ich nach 1,5 Jahren vom zweiten Mieter ein Schreiben über Besitzstörung bekomme und eine Geldforderung.
Er verwendet die gleichen Fotos vom anderen Mieter aus 9/2021.
Wie lange dürfen die Kameradaten gespeichert werden?
Darf er diese überhaupt weitergeben?
Danke!

alles2
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Re: Besitzstörung oder dubiose Kostenfalle?

Beitrag von alles2 » 13.05.2023, 10:49

Kommt darauf an, wie Eigentümer und die (evtl. After-)Mieter zueinander stehen und ob die Rechte vertraglich übertragen wurden. Was die Verarbeitung von Videoaufnahmen anbelangt, solltest hier klüger werden:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=15466#p36483

Bei Dir ist jedoch nicht der Anwendungsfall des § 12 Abs.3 Z 2 Datenschutzgesetz (DSG) heranzuziehen, sondern Z 3 des dritten Absatzes, wonach ein privates Dokumentationsinteresse verfolgt wird (das nicht auf die identifizierende Erfassung unbeteiligter Personen oder die gezielte Erfassung von Objekten, die sich zur mittelbaren Identifizierung solcher Personen eignen, gerichtet ist).

Die Grundlage in Deiner Sache kann man auch dort entnehmen:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=17044#p40745

Explizit betrifft es die vierte Fallgruppe Z 4 des § 12 Abs.2 DSG.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

heilei
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Re: Besitzstörung oder dubiose Kostenfalle?

Beitrag von heilei » 13.05.2023, 13:14

Danke für die Antwort!
Eigenartig ist nur, es waren vermutlich damals schon beide Mieter von dem Parkplatz.

Nur einer behauptet, erst jetzt über die Besitzstörung informiert worden zu sein,
somit ist der Anspruch für ihn nicht verjährt :-(

der_kommentar
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Re: Besitzstörung oder dubiose Kostenfalle?

Beitrag von der_kommentar » 13.05.2023, 16:51

Einfach Zahlung ignorieren.

alles2
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Re: Besitzstörung oder dubiose Kostenfalle?

Beitrag von alles2 » 13.05.2023, 19:49

Wegen Verjährung wurde mal das verfasst, auf das man über meinen ersten Link in diesem Thread stößt:
alles2 hat geschrieben:
11.03.2021, 15:43
Zwar ging es mehr um das "Raubrittertum", weil gerade einige schwarze Schafe unter den Anwälten einen Reibach daraus machen, sobald wer ein Grundstück kurzfristig zum Zwecke des Wendens befahren hat, ohne das Fahrzeug abgestellt zu haben. Hinsichtlich Fristen wurde alles gebracht, was hier bereits genannt wurde. Auch dass der Trend dahin gegangen ist, dass dem Besitzstörer wegen einem Parkvergehen bewusst erst ganz knapp vor Ablauf der Verjährungsfrist eine Unterlassungsklage samt Zahlungsaufforderung zugestellt wird, ohne dass dem eine Einmahnung voranging. Es dürfte sich zu einem Geschäftsmodell entwickelt haben und die Lenker sind dann eher geneigt zu zahlen, als sich auf ein Verfahren einzulassen, bei dem es insgesamt in den 4-stelligen Bereich gehen kann.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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