Online-Casino Klage
Online-Casino Klage
Hallo,
hat jemand Erfahrungen mit einer Klage gegen Online-Casinos?
Laut den diversen Anbietern sind die Erfolgschancen durchaus gut. Entspricht das tatsächlich der Realität?
hat jemand Erfahrungen mit einer Klage gegen Online-Casinos?
Laut den diversen Anbietern sind die Erfolgschancen durchaus gut. Entspricht das tatsächlich der Realität?
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Re: Online-Casino Klage
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Re: Online-Casino Klage
Man kann auch hier vorbeischauen:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=17474#p41901
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Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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Re: Online-Casino Klage
Du brauchst einen guten Anwalt der Ahnung auf dem Gebiet hat. Leider gibt es da nicht viele, da es immer eine Grauzone war und von der Politik geduldet wurde.
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Re: Online-Casino Klage
Gibt genug
Re: Online-Casino Klage
Hallo,
Bevor ich irgendwelche rechtlichen Schritte einleite, benötige ich eine Aufstellung zu den Verlusten.
Wenn sich der Zeitraum über viele Jahre erstreckt, dann ist dies ein fast unmögliches Unterfangen (Konten/Kreditkarten bereits geschlossen, Abfragemöglicheit auf wenige Monate/Jahre beschränkt...).
Bei vielen Anwälten/Prozessfinanzierern wird empfohlen, die Daten beim Online-Casino per Email oder Live-Chat anzufordern.
Mir ist nicht klar, warum mir ein Online-Casino bei der Aufstellung der Verluste für die Klage behilflich sein soll ?
Wie geht man am Besten bei der Verlustermittlung vor ?
LG,
Plissee
Bevor ich irgendwelche rechtlichen Schritte einleite, benötige ich eine Aufstellung zu den Verlusten.
Wenn sich der Zeitraum über viele Jahre erstreckt, dann ist dies ein fast unmögliches Unterfangen (Konten/Kreditkarten bereits geschlossen, Abfragemöglicheit auf wenige Monate/Jahre beschränkt...).
Bei vielen Anwälten/Prozessfinanzierern wird empfohlen, die Daten beim Online-Casino per Email oder Live-Chat anzufordern.
Mir ist nicht klar, warum mir ein Online-Casino bei der Aufstellung der Verluste für die Klage behilflich sein soll ?
Wie geht man am Besten bei der Verlustermittlung vor ?
LG,
Plissee
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Re: Online-Casino Klage
Was haltet ihr von dieser Vollmacht die mir ein Anwalt geschrieben hat der mit Geld durch einen prozessfinanzierer Geld zurück holen will? Ist das seriös?
Bitte um Hilfe!
als Auftragnehmer Prozessvollmacht und bevollmächtige den Auftragnehmer im Sinne des § 8 RAO mich, meine Erben sowie allfällige von mir genannte Rechtsträger in allen Angelegenheiten einschließlich solche steuerrechtlicher Natur sowohl gerichtlich, außergerichtlich, behördlich und außerbehördlich, insbesondere nach den Bestimmungen der §§ 30ff, 39 und 204 ZPO, 49ff und 455 StPO, 10 AVG, 83 BAO und 77 GBG, zu vertreten und zu beraten sowie Vergleiche aller Art abzuschließen, Zustellungen aller Art, auch zu eigenen Handen (Postvollmacht) gemäß § 9 ZustellG anzunehmen, Geld und Geldeswert in Empfang zu nehmen und darüber zu quittieren, Stellvertreter (Substituten) mit gleicher oder eingeschränkter Vollmacht zu bestellen, Dritte von ihrer Verschwiegenheitspflicht mir gegenüber zu entbinden, dies insbesondere hinsichtlich Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes sowie vom Arzt- und Bankgeheimnis und überhaupt alles vorzukehren, was vom Auftragnehmer als für mich als nützlich erachtet wird.
Der Beratungsumfang wird durch Auftragnehmer und Auftraggeber/in konkret festgelegt, wobei Beratung auf den Gebieten des Abgaben- und des Sozialversicherungsrechts - ebenso wie Beurteilungen nach ausländischem Recht - unter Haftungsausschluss erfolgen.
Der Auftragnehmer haftet nur gegenüber dem/der Auftraggeber/in, nicht aber gegenüber Dritten. Der/Die Auftraggeber/in ist verpflichtet, Dritte, die aufgrund des Zutuns des/der Auftraggeber/in mit den Leistungen des Auftragnehmers in Berührung geraten, auf diesen Umstand ausdrücklich hinzuweisen. Der Auftragnehmer haftet dem/der Auftraggeber/in für alle schuldhaft von ihm herbeigeführten Schäden, wobei die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist. Soweit nicht gesetzlich eine kürzere Verjährungs- oder Präklusivfrist gilt, verfallen sämtliche Ansprüche gegen den Auftragnehmer, wenn sie nicht von dem/der Auftragnehmer/in binnen sechs Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der/die Auftraggeber/in vom Schaden und der Person des Schädigers oder vom sonst anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt, gerichtlich geltend gemacht werden. Die Haftpflicht des Auftragnehmers ist der Höhe nach auf die sich aus der bestehenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Auftragnehmers ergebenden Deckungssumme von EUR 636.336,00 beschränkt.
Die Honorarabrechnung wird durch Auftragnehmer und Auftraggeber/in vereinbart. Existiert keine derartige Vereinbarung, verpflichtet sich der/die Auftraggeber/in die Honorare des Auftragnehmers unter Zugrundelegung des Rechtsanwaltstarifsgesetzes (RATG) sowie der vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag verlautbarten Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) und der Richtlinien zur Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (RLBA) samt Barauslagen, Spesen und Umsatzsteuer zu begleichen.
Zustimmungserklärungen
Ich bin damit einverstanden den Newsletter der Gottgeisl Leinsmer Weber Rechtsanwälte GmbH
zu erhalten.
Der Auftragnehmer ist insbesondere auch bevollmächtigt, für mich (uns) die ausdrückliche Einwilligung oder Anordnung zur Übermittlung und Auskunftserteilung sämtlicher mich (uns) betreffender Daten – auch telefonisch - zu erklären, wobei sämtliche Daten an sie oder von ihr namhaft gemachte Dritte übermittelt werden können bzw. ihr oder von ihr namhaft gemachte Dritte Auskünfte erteilt werden können. Der/die Auftraggeber/in stimmt zu, dass der Auftragnehmer seine/ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, im Rahmen der Auftragserfüllung an Dritte, insbesondere Gerichte und Behörden, übermittelt bzw. überlässt und – auch nach Beendigung des Auftragsverhältnisses – speichert.
Der/die Auftraggeberin/in ist damit Einverstanden, mit dem Auftragnehmer via einfachem Email zu korrespondieren.
Auf das gegenständliche Auftragsverhältnis ist österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungs- und Kollisionsnormen anzuwenden. Erfüllungsort ist der Kanzleisitz des Auftragnehmers, ausschließlicher Gerichtsstand ist das für Wien örtlich zuständige Gericht.
Bitte um Hilfe!
als Auftragnehmer Prozessvollmacht und bevollmächtige den Auftragnehmer im Sinne des § 8 RAO mich, meine Erben sowie allfällige von mir genannte Rechtsträger in allen Angelegenheiten einschließlich solche steuerrechtlicher Natur sowohl gerichtlich, außergerichtlich, behördlich und außerbehördlich, insbesondere nach den Bestimmungen der §§ 30ff, 39 und 204 ZPO, 49ff und 455 StPO, 10 AVG, 83 BAO und 77 GBG, zu vertreten und zu beraten sowie Vergleiche aller Art abzuschließen, Zustellungen aller Art, auch zu eigenen Handen (Postvollmacht) gemäß § 9 ZustellG anzunehmen, Geld und Geldeswert in Empfang zu nehmen und darüber zu quittieren, Stellvertreter (Substituten) mit gleicher oder eingeschränkter Vollmacht zu bestellen, Dritte von ihrer Verschwiegenheitspflicht mir gegenüber zu entbinden, dies insbesondere hinsichtlich Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes sowie vom Arzt- und Bankgeheimnis und überhaupt alles vorzukehren, was vom Auftragnehmer als für mich als nützlich erachtet wird.
Der Beratungsumfang wird durch Auftragnehmer und Auftraggeber/in konkret festgelegt, wobei Beratung auf den Gebieten des Abgaben- und des Sozialversicherungsrechts - ebenso wie Beurteilungen nach ausländischem Recht - unter Haftungsausschluss erfolgen.
Der Auftragnehmer haftet nur gegenüber dem/der Auftraggeber/in, nicht aber gegenüber Dritten. Der/Die Auftraggeber/in ist verpflichtet, Dritte, die aufgrund des Zutuns des/der Auftraggeber/in mit den Leistungen des Auftragnehmers in Berührung geraten, auf diesen Umstand ausdrücklich hinzuweisen. Der Auftragnehmer haftet dem/der Auftraggeber/in für alle schuldhaft von ihm herbeigeführten Schäden, wobei die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist. Soweit nicht gesetzlich eine kürzere Verjährungs- oder Präklusivfrist gilt, verfallen sämtliche Ansprüche gegen den Auftragnehmer, wenn sie nicht von dem/der Auftragnehmer/in binnen sechs Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der/die Auftraggeber/in vom Schaden und der Person des Schädigers oder vom sonst anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt, gerichtlich geltend gemacht werden. Die Haftpflicht des Auftragnehmers ist der Höhe nach auf die sich aus der bestehenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Auftragnehmers ergebenden Deckungssumme von EUR 636.336,00 beschränkt.
Die Honorarabrechnung wird durch Auftragnehmer und Auftraggeber/in vereinbart. Existiert keine derartige Vereinbarung, verpflichtet sich der/die Auftraggeber/in die Honorare des Auftragnehmers unter Zugrundelegung des Rechtsanwaltstarifsgesetzes (RATG) sowie der vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag verlautbarten Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) und der Richtlinien zur Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (RLBA) samt Barauslagen, Spesen und Umsatzsteuer zu begleichen.
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Der/die Auftraggeberin/in ist damit Einverstanden, mit dem Auftragnehmer via einfachem Email zu korrespondieren.
Auf das gegenständliche Auftragsverhältnis ist österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungs- und Kollisionsnormen anzuwenden. Erfüllungsort ist der Kanzleisitz des Auftragnehmers, ausschließlicher Gerichtsstand ist das für Wien örtlich zuständige Gericht.
Re: Online-Casino Klage
Zu den Prozessfinanzierern wurde schon einiges gesagt:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=17474&p=41941#p41941
Man kann auch die Beiträge davor ansehen!
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=17474&p=41941#p41941
Man kann auch die Beiträge davor ansehen!
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Re: Online-Casino Klage
Das Auftrags- und Vollmachtsformular ist per se so in Ordnung, ABER wenn das ganze über einen Prozessfinanzierer (PF) läuft, dann sollten Sie sich nicht gegenüber dem Anwalt verpflichten, dessen Honorar zu bezahlen, sondern sollte festgelegt werden, dass dieser direkt mit dem PF abrechnet und er daher keine Ansprüche Ihnen gegenüber geltend machen kann.
Außerdem sollte von Ihnen abgeklärt werden, ob (ich kenne die konkrete Vereinbarung mit dem PF ja nicht), ob im Falle eines ganz oder teilweisen Prozessverlustes der PF auch die Kosten der Gegenseite trägt.
mfG
Außerdem sollte von Ihnen abgeklärt werden, ob (ich kenne die konkrete Vereinbarung mit dem PF ja nicht), ob im Falle eines ganz oder teilweisen Prozessverlustes der PF auch die Kosten der Gegenseite trägt.
mfG
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
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Re: Online-Casino Klage
Hier geht es in erster Linie ums Geschäft. Du bist für den PF sowas wie ein Jackpot. Viele Spieler die Geld zurückbekamen haben natürlich auf anderen Casino-Seiten weitergezockt. Nicht etwa weil die online Casinos illegal sind sondern einfach weil die Spielsucht stärker als der Wille aufzuhören ist. Vorallem bekommt man hier eine 2. Chance.
Ich habe von niemanden gehört, dass er von dem PF irgendwelche Broschüren, Infomaterial o.ä. Erhält betreffend Suchtpräventionsmaßnahmen damit man ein suchtfreies oder möglichst schadensarmes Leben haben kann.
NEIN, es gibt nur den einen Vertrag mit einer Vollmacht. Ab da bist du den Anwälten die mit dem PF kooperieren ausgeliefert.
Ist wie ein Knebelvertrag wenn du nicht richtig liest.
I
Ich habe von niemanden gehört, dass er von dem PF irgendwelche Broschüren, Infomaterial o.ä. Erhält betreffend Suchtpräventionsmaßnahmen damit man ein suchtfreies oder möglichst schadensarmes Leben haben kann.
NEIN, es gibt nur den einen Vertrag mit einer Vollmacht. Ab da bist du den Anwälten die mit dem PF kooperieren ausgeliefert.
Ist wie ein Knebelvertrag wenn du nicht richtig liest.
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Zuletzt geändert von der_kommentar am 23.08.2023, 12:54, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Online-Casino Klage
Hallo,
hat jemand Erfahrung mit William Hill?
In meinem Fall (Klage) habe ich sowohl vom LG als auch OLG Recht bekommen. Die Zahlfrist von zwei Wochen läuft in Kürze ab ohne dass bisher gezahlt wurde (6-stelliger Betrag).
Ist WH zahlungsbereit und wenn nicht funktioniert eine etwaige Exekution überhaupt (Sitz in Gibraltar)?
Danke für Eure Antworten.
hat jemand Erfahrung mit William Hill?
In meinem Fall (Klage) habe ich sowohl vom LG als auch OLG Recht bekommen. Die Zahlfrist von zwei Wochen läuft in Kürze ab ohne dass bisher gezahlt wurde (6-stelliger Betrag).
Ist WH zahlungsbereit und wenn nicht funktioniert eine etwaige Exekution überhaupt (Sitz in Gibraltar)?
Danke für Eure Antworten.
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Re: Online-Casino Klage
Hab auch WH aber bin noch nicht so weit. Gibts bei dir News?
LG
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Re: Online-Casino Klage
Die Urteile dienen höchstens als Klopapierersatz.
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Re: Online-Casino Klage
Hallo. Die Judikatur Ist mittlerweile durch mehrere OGH Urteil sowie Urteile des VwGH und auch durch den EuGH gefestigt und permanent. Das bedeutet, dass die Chance gegen ein online Casino zu gewinnen bei 100 % liegt. Üblicherweise dauern die Verfahren nur mehr 15 Minuten und werden bereits bei der ersten Tagsatzung geschlossen. Das Problem liegt eher in der Einbringlichkeit. In den letzten zwei Jahren war es noch möglich, sich nach einem Urteilsspruch mit den Casinos auf eine Zahlung von 80-90 % plus Kosten zu einigen. Eigentlich eine Frechheit aber nur so war eine schnelle Erledigung möglich. Ansonsten hat sich das Ganze durch lächerliche Berufungen und andere Rechtsmittel in die Länge gezogen und am Ende an der Zahlungsbereitschaft auch nichts geändert. Generell ist leider immer eine Klage notwendig eine außergerichtliche Einigung ohne vorherige Klage wird meistens ignoriert. Eine vollständige Zahlung aller Kosten laut Urteil gibt es nur in den seltensten fällen. Ganz hartnäckig ist Mister Green. Die haben mehrere 1000 Urteile kassiert Und Zahlen keinen Cent. Der Partner Anwalt von Advofin Dr. Thorstensen, Der bereits die bahnbrechenden OGH Urteil erwirkt hat, führt in Malta derzeit gerade Musterprozesse zwecks Exekution. Malta lebt nämlich in seiner eigenen Blase und scheißt sowohl auf die EU Zustellverordnung als auch auf die EU Vollstreckungsverordnung. Ein weiteres Problem ist, dass in Malta meistens nur Briefkasten Firmen sitzen und die eigentlichen HinterMänner meistens aus der Ukraine, Estland und Lettland stammen und dort auch das Kapital liegt. Ich exekutiere gerade selber und bin etwas frustriert, weil in Malta ein eigenes Verfahren notwendig ist mit Gerichtsverhandlung, Anwalt und so weiter, was erhebliche Kosten mit sich bringt die mir angeblich nicht ersetzt werden. So will das maltesische Gericht auch eine zumindest in die englische Sprache beglaubigte Übersetzung des gesamten Urteils. Laut EU Recht hat sie das eigentlich nicht zu interessieren. Es gibt es Formblatt für die Vollstreckung. Aber wie gesagt.... Malta macht da sein eigenes Ding. Zahlungsabwickler zu Drittschuldnern zu machen und dort zu exekutieren halte ich für das schnellere und zielführende Verfahren, nur die haben sich auch schon davon gemacht und sitzen meistens in England was aufgrund des Brexit nun nahezu aussichtslos ist. Seit diesem Jahr kann man beobachten, dass die Vergleichsbereitschaft quasi auf null gesunken ist. Ich glaube die Taktik ist, alles in die Länge zu ziehen und wenn man am Ende wirklich mit dem Rücken zur Wand steht und nicht mehr auskommt, dann wird die Firma halt in Konkurs geschickt. Siehe das Beispiel Bet-At-Home.
Wir werden sehen, was die nächsten 12 Monate bringen. Dann wird sich zumindest in Malta abzeichnen, ob diese Casinoprozesse sich weiterhin lohnen, dass das ganze eine Zeit lang ein lohnendes Geschäft war, sieht man daran dass es mittlerweile unzählige Prozessfinanzierer gibt die geschädigte bei der Rückforderung unterstützen. In meinen Augen sind allerdings diese 35-37 % Anteil schon nah dran an abzocke, denn es gibt kein Prozessrisiko. Die Wahrscheinlichkeit dass man einen Prozess verliert, liegt bei 0,0000001 %
Wir werden sehen, was die nächsten 12 Monate bringen. Dann wird sich zumindest in Malta abzeichnen, ob diese Casinoprozesse sich weiterhin lohnen, dass das ganze eine Zeit lang ein lohnendes Geschäft war, sieht man daran dass es mittlerweile unzählige Prozessfinanzierer gibt die geschädigte bei der Rückforderung unterstützen. In meinen Augen sind allerdings diese 35-37 % Anteil schon nah dran an abzocke, denn es gibt kein Prozessrisiko. Die Wahrscheinlichkeit dass man einen Prozess verliert, liegt bei 0,0000001 %
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Re: Online-Casino Klage
In Gibraltar zu exekutieren ist aussichtslos weil Gibraltar zu England gehört beziehungsweise zu Großbritannien. Durch den harten Brexit gibt es keinerlei Abkommen so dass die Urteile nicht anerkannt werdenMarcelo hat geschrieben: ↑02.02.2023, 17:19Hallo,
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In meinem Fall (Klage) habe ich sowohl vom LG als auch OLG Recht bekommen. Die Zahlfrist von zwei Wochen läuft in Kürze ab ohne dass bisher gezahlt wurde (6-stelliger Betrag).
Ist WH zahlungsbereit und wenn nicht funktioniert eine etwaige Exekution überhaupt (Sitz in Gibraltar)?
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