Vertrag von Notar widersprüchlich

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JUSLINE
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Vertrag von Notar widersprüchlich

Beitrag von JUSLINE » 23.10.2002, 12:21

Liebes jusline team:

wenn ein notar in einen vertrag schreibt, die kosten des kaufvertrages trägt der käufer, aber 2 zeilen später schreibt: die kosten zur "ungeteilten hand" ( also er kann sie sich holen, von wem er will ) was ist dann mit dem ( unterschriebenen vertrag )?

Ist er zur gänze ungültig, weil widersprüchlich. Was kommt bei 2 formulierungen zum einsatz?

ps: ein anwalt hat diesen vertrag überprüft, und nichts auffälliges dabei gefunden.

was raten sie der person, die jetzt betroffen ist...?

anzeige bei der notariats- oder anwaltskammer. oder ist das "eh ganz normal..."?

Einen Antwort würde mich freuen...




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RE: Vertrag von Notar widersprüchlich

Beitrag von JUSLINE » 23.10.2002, 13:33

prüfen Sie den Vertrag noch einmal ganz genau: ist wirklich zweimal von Kosten die Rede oder beim 2. x von Gebühren!


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RE: Vertrag von Notar widersprüchlich

Beitrag von JUSLINE » 23.10.2002, 14:10

Es ist beide male von den "kosten" die Rede. ( Der Verkäufer hatte betont, keinerlei Kosten trage zu wollen, nur war ihm der begriff "zur ungeteilten hand" leider keiner )

Ausserdem halte ich bei einem Kaufpreis von 50.000 Euro Gebühren über 1500 Euro auch nicht für angemessen.

Frage: Was ist eigentlich der Unterschied bei dieser Formulierung Kosten-Gebühren...?

Danke für die prompte Antwort!!


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JUSLINE
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RE: Vertrag von Notar widersprüchlich

Beitrag von JUSLINE » 23.10.2002, 14:44

unter Kosten sind normalerweise die Vertragserrichtungskosten zu verstehen, Gebühren alle mit der Vertragserrichtung und dem Eigentumserwerb in Zusammenhang stehende öffentliche Abgaben (Grunderwerbsteuer, Verwaltungsabgaben für Grundverkehr, Eintragungskosten im Grundbuch, Gerichtskosten...)

Unter diesem Gesichtspunkt ist fraglich was in den 1.500 Euro "Gebühren" beinhaltet ist.


DorisMihokovic
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RE: Vertrag von Notar widersprüchlich

Beitrag von DorisMihokovic » 23.10.2002, 23:40

Siehe auch mein Posting vom 15.6. (Kaufvertrag/Rechtsanwaltskosten)



Grundbucheintragung 1% des Kaufpreises Kaufpreisvertragserrichtungskosten 2-3% vom KP zzgl. Beglaubigungskosten ca. EUR 100,--

plus Sonstige Kosten (Stempelgebuehren etc.)



1.500,-- EUR Vertragserrichtungskosten bei einem Kaufpreis von 50.000,-- EUR = 3 % und somit im durchaus ueblichen Rahmen.


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