Kinderanzahl!!!

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JUSLINE
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Kinderanzahl!!!

Beitrag von JUSLINE » 22.09.2002, 19:01

Ich arbeite in einem Kindertagesheim der Stadt Wien in einem Hort(Kinder im Alter von 6-10)

Da ich die Gruppe mit einer Kolleginn teile, die am Vormittag Kidergartenkinder betreut, ergibt sich bei mir eine Mindestkinderanzahl von 24 Kindern.

Nun haben meine Kollegin und ich ein Problem. Unsere Leiterin hat uns gefragt, ob wir noch Kinder aufnehmen- so dass ich 25 und meine Koleginn 26 Kinder in der Hortgruppe haben, obwohlwir vom Amt her,schon voll sind. Wir haben uns dagegen entschieden, da wir der Meinung sind, dass zuwenig Platz vorhanden sei und auch die pädagogische Arbeit nicht mehr gewährleistet werden kann.

Nun hab ich mir das Gestzblatt von 16.Juni 1967 LGB1. für Wien Nr.32 ausgedruckt, in dem steht, dass im Hort 25, höchstens aber 28 Kinder sein dürfen!

Nun zu meiner Frage: Können wir gezwungen werden, diese Kinder aufzunehmen, auch wenn wir so die pädagogische Arbeit nicht mehr gewährleisten können???



Mit der Bitte um eine schnelle Antwort!

Eine verzweifelte Hortpädagogin



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RE: Kinderanzahl!!!

Beitrag von JUSLINE » 23.09.2002, 19:13

Wenn die Höchstzahl im Gesetz tatsächlich 28 beträgt, dann kann das ohne weiteres so verstanden werden, dass der Gesetzgeber meint, bis zu dieser Zahl sei die Erreichung der pädagogischen Ziele möglich. Sollte die Ausschöpfung der Höchstzahl (die ja in Ihrem Fall ohnehin nicht erfolgte) aus räumlichen oder organisatorischen Gründen zu Problemen führen, hat der Dienstgeber diese Mängel zu verantworten. Hinsichtlich der Befolgungspflicht von Weisungen hat man im öffentlichen Dienst nicht viele Wahlmöglichkeiten: Nur die Befolgung eindeutig strafgesetzliche Weisungen kann man verweigern.


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