Rechtliche Möglichkeiten hinterfragen

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Human Rights
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Rechtliche Möglichkeiten hinterfragen

Beitrag von Human Rights » 21.11.2021, 14:34

Hallo und schönen Sonntag an alle hier im Forum!

Eine Frage, die mich schon lange beschäftigt, hat mich veranlasst, mich hier zu registrieren.

Vor einigen Jahren wurde ich in meiner Wohnanlage von einem mir unbekannten Mann verbal attackiert und eine Stunde festgehalten. Er wusste Einzelheiten über einen Rechtsstreit und hat mich mit diesem Wissen hasserfüllt beleidigt. Ich habe eine Vermutung, wer das sein könnte, aber wollte diese ekelhafte Begegnung verdrängen. Aber jetzt geht das nicht mehr, weil der Rechtsstreit noch immer aktuell ist und ich vermute, dass dieser widerliche Kerl damals von meinem Kontrahenten geschickt wurde um mich einzuschüchtern.

Kann ich jetzt noch, nach einigen Jahren dieser Begegnung, eine Lenkerauskunft beantragen und auch bei der Polizei die persönlichen Daten, also zumindest seinen Namen, erfragen? Habe damals ein Foto von seinem Auto gemacht und daher hat er die Polizei gerufen, die aber keinen Handlungsbedarf hatte weil Privatgrundstück. Bekomme ich selbst Auskunft oder muss ich einen Anwalt darum bitten? Wird ein Anwalt meinem Wunsch nachkommen? Natürlich gegen Bezahlung, aber möchte mich vorher absichern, ob ein Anwalt meiner Bitte nachkommen muss.

Möchte Gewissheit haben, dass dieser widerliche Kerl ein Arbeitnehmer meines Kontrahenten ist. Daher danke ich schon mal für Antworten.



alles2
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Re: Rechtliche Möglichkeiten hinterfragen

Beitrag von alles2 » 21.11.2021, 20:06

Nach so langer Zeit geht da wohl nichts mehr, wenn es von seiner Seite her nicht abermals zu einem relevanten Vorfall gekommen ist. Überschneidungen mit der strafrechtlich relevanten Beleidigung nach § 115 StGB ist für mich nicht erkennbar. Schadensersatz zivilrechtlicher Natur aus Ehrenbeleidigungen iSv § 1330 ABGB nur durch Worte verjähren nach einem Jahr (§ 1490 Abs.1 ABGB). Man könnte was aus dem zweiten Satz des § 1489 ABGB konstruieren, halte ich jedoch für wenig erfolgsversprechend. Denn Du hättest damals die Möglichkeit gehabt, die Person auszukundschaften, anstatt Zeit verstreichen zu lassen. Auf die 30 (manches Mal 40) Jahre kann man sich berufen, wenn der Schaden oder der Schädiger erst innerhalb dieser Zeit bekannt wurde.

Mag sein, dass Du auf einen Anwalt stößt, dem das Hemd näher ist als der Rock, weil er es mehr auf Dein Geld abgesehen hat. Er könnte es dann mit dem Gelöbnis nach § 7 Abs.1 RAO (Rechtsanwaltsordnung) und es mit der gewissenhaften Erfüllung Deiner Interessen entgegen § 9 Abs.1 RAO nicht so genau nehmen. Ein Anwalt kann sich nicht über das Gesetz stellen, sondern nur das Recht anwenden. Sollte die Rechtslage jedoch keine Handhabe hergeben, kann auch er nicht den gewünschten Erfolg erzielen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Human Rights
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Re: Rechtliche Möglichkeiten hinterfragen

Beitrag von Human Rights » 21.11.2021, 21:45

Besten Dank für deine Antwort. Genau genommen sind in Kürze 4 Jahre seit diesem Ereignis vergangen.

Ich kannte diesen Mann überhaupt nicht, aber als ich damals abends heimkam, wartete dieser ordinäre Prolet vor meinem Parkplatz und ließ mich nicht zufahren. Er machte auf mich den Eindruck als hätte er bewusst auf mich gewartet, also dass er wusste wer ich bin, um mich verbal zu attackieren, aber vor allem um mich einzuschüchtern - was ihm auch gelungen war. Er hat mich eine Stunde aufgehalten und mich sogar gedemütigt indem er mich fragte, ob ich keinen Mann hätte, weil ich unbefriedigt zu sein scheine. Ich leide heute noch unter dieser Attacke und brauchte danach psychologische Hilfe und seit ein paar Monate wieder.

Nach seinem Hass und seinen Beleidigungen zufolge, aber vor allem wegen seinem umfangreichen Wissen wegen meinem Rechtsstreit mit der Hausverwaltung, vermute ich, dass dieser Mann dort arbeitet bzw. sogar der zuständige Hausverwalter ist, der kurz zuvor den Job übernommen hatte. Nachdem ich seit einigen Monaten wieder mit verlogenen E-Mails und Schikane konfrontiert bin und deshalb wieder Rechtshilfe in Anspruch nehmen muss, wollte ich vorab abklären, ob ich dieses schikanöse Verhalten dieses widerlichen Typen vor 4 Jahren dem zuständigen Mitarbeiter der Hausverwalter nachweisen kann.

Der damalige Anwalt wollte das nicht mehr weiter verfolgen, weil wir uns unmittelbar darauf geeignet hatten, sodass ich froh war, dass diese Geschichte zu Ende war. Aber leider ist diese Hausverwaltung äußerst unprofessionell und schikaniert Mieter weiterhin, wenn sie irgendwann mal Rechtshilfe in Anspruch genommen haben. Außerdem habe ich die damalige Schikane öffentlich gemacht, sodass der zuständige Mitarbeiter der Hausverwaltung noch immer über mich falsche Tatsachen (üble Nachrede) verbreitet, was mir durch Dritte zugetragen wird.

Daher hätte ich unbedingt gerne eine Gewissheit, ob dieser damalige ordinäre Prolet, der mich verbal attackiert hatte, tatsächlich der zuständige Mitarbeiter der Hausverwaltung ist, der mir jetzt wieder unqualifizierte und vor allem verlogene Geschichten per E-Mail schickt. Laut Informationen anderer Mieter ist der Mitarbeiter der Hausverwaltung ein ordinärer, frecher Rüpel ohne Niveau, der jeden Anrufer anschnauzt. Er behandelt Mieter, die irgendein Problem melden, herablassend und anmaßend. Keiner hat ihn aber je gesehen und daher weiß niemand wie er aussieht.

Gibt es gar keine Möglichkeit herauszufinden, wer dieser Mann damals war? Ich habe das Kennzeichen seines Autos und weiß, dass die Polizei damals seine Daten anhand seiner Handynummer erhalten hat, weil er von seinem Handy angerufen hatte.

Würde ich jetzt nicht mehr schikaniert werden, würde ich irgendwann diese Geschichte verarbeiten können, aber leider hat diese Geschichte seit Monaten eine Fortsetzung.

alles2
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Re: Rechtliche Möglichkeiten hinterfragen

Beitrag von alles2 » 22.11.2021, 15:48

Du kannst alles mal zusammenschreiben und es bei der Polizei zur Anzeige bringen. Also dass Du Dich belästigt und verfolgt fühlst. Du siehst dann eh, in wie weit die Behörden die Ermittlungen aufnimmt, und könntest Akteneinsicht nehmen, aus denen etwaige Daten zu entnehmen wären.

Irgendwie erinnert mich Dein Fall an das hier:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=18108

Wer weiß, vielleicht lässt sich damit was für Dich gewinnen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Human Rights
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Re: Rechtliche Möglichkeiten hinterfragen

Beitrag von Human Rights » 23.11.2021, 10:52

Herzlichen Dank für deine nachträgliche Infos, alle2.
Werde mich diesbezüglich schlau machen und dann sehen, ob ich nachträglich noch etwas machen kann. Auf jeden Fall ist das eine belastende Situation für mich, weil ich schon wieder in boshafter Weise schikaniert werde.
Zuletzt geändert von Human Rights am 23.11.2021, 10:55, insgesamt 1-mal geändert.

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